Am Dienstag könne der Gemeinderat über den Plan abstimmen, in der Juli-Sitzung soll der Name festgelegt werden. „Wir haben das Eisen gefunden, es kann geschmiedet werden und wir sollten nicht mehr warten, bis es erkaltet“, kann sich Dietz gut vorstellen, bereits am Dienstag in der Ratssitzung über den Namen abstimmen zu lassen.
Idee kommt gut an
Im Ausschuss jedenfalls kam die Möglichkeit der Ortsnamen-Ergänzung gut an. Als „gute Zusatzmöglichkeit“ bezeichnete dies Peter Reinacher (CDU). Die Bezeichnung „Stadt im Dreiländereck“ passe zu Weil am Rhein.
Susi Engler (UFW) meinte: „Das kann man vielseitig nutzen.“ Auch SPD-Fraktionschef Matthias Dirrigl unterstützt das Anliegen. „Ich finde es gut, wenn wir einen Zusatz für die Stadt finden werden.“ Gefreut über die Idee hat sich auch Linn Fischer (Grüne), die aber dafür warb, angesichts der Tragweite nicht zu schnell darüber abzustimmen.
Vorschläge können von allen kommen
Die Vorschläge könnten von allen kommen, erklärte der OB auf Nachfrage. Doch er sei ein „gebranntes Kind“, da die Namenssuche sich bei der Trambrücke auch schwierig gestaltet habe. „Es sollte etwas Seriöses sein.“
Mit dem Beschluss werde erst einmal nur ein Pflock eingeschlagen, sagte der Oberbürgermeister. Klar sei aber, dass „Europastadt“ nicht passe, da Aachen diesen Titel bereits trage. „Da will ich nicht in die Liga, das wäre anmaßend.“
Als gute Idee, sich geografisch festzulegen, begrüßte Ulrike Fröhlich (Grüne) den Namen. Da die Lage im Dreiländereck auch von anderen Städten verwendet werde, könnten die Aspekte sonnig, warm und hell in irgendeiner Form Beachtung finden. Laut OB sei dies aber nicht möglich, da es nicht den Kriterien des Landes entspreche. Es soll außerdem kein Slogan sein, sondern eine Zusatzbezeichnung.
Aufruf an unsere Leser
Was halten die Weiler von der Idee, für die Stadt Weil am Rhein eine Zusatzbezeichnung zu verwenden? Schreiben Sie uns, welchen Namen Sie für den richtigen halten. Zu beachten ist, dass dabei lediglich auf die Kriterien geografische Lage oder historischer Bezug abgehoben werden darf. Die vielen Sonnenstunden zählen also nicht dazu. Lassen Sie sich nicht zu viel Zeit: Die Vorschläge sollen am kommenden Dienstag mit Namen der Einsender in dieser Zeitung erscheinen.
Kontakt: Sie können sich per Mail unter wz.redaktion@verlagshaus-jaumann.de melden, ein Fax schicken an 982030 oder eine Postkarte an Weiler Zeitung, Hauptstraße 286, 79576 Weil am Rhein schreiben.
Grundlage: Paragraf für Zusatzbezeichnung
Der Landtag hat am 2. Dezember 2020 im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung eine Änderung von Paragraf 5 Absatz 3 der Gemeindeordnung (GemO) beschlossen. Das Gesetz ist am 12. Dezember in Kraft getreten. Der neu gefasste Paragraf erleichtert es, neben dem Gemeindenamen auch eine sonstige Bezeichnung (sog. Zusatzbezeichnung) zu führen, die auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruht.
Zusatzbezeichnungen sind Namenszusätze und keine Namensbestandteile. Die Gemeinden können kommunalrechtlich genehmigte Zusatzbezeichnungen aber umfassend im Rechtsverkehr führen; diese können damit dieselbe öffentliche Präsenz erlangen wie der Gemeindename. Insbesondere kann eine Zusatzbezeichnung unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen grundsätzlich auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden.