Weil am Rhein Ein Votum für den Zuschuss

Weiler Zeitung
Wo sich jetzt noch der Trainingsplatz befindet, soll der neue Kunstrasenplatz des FV Haltingen entstehen. Foto: Saskia Scherer Foto: Weiler Zeitung

Sport: Unterstützung für den geplanten Kunstrasenplatz des FV Haltingen

Für den Bau eines Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage im Sportzentrum Rebgarten mit dem FV Haltingen als Bauherrn hat der Ortschaftsrat in seiner Sitzung am Donnerstagabend den von der Stadtverwaltung veranschlagten Zuschuss in Höhe von maximal 500 000 Euro befürwortet.

Von Daniela Buch

Weil am Rhein-Haltingen. Die Auszahlung des Zuschusses soll auf Nachweis der entstandenen Kosten erfolgen – abzüglich der vereinbarten Eigenleistungen des Vereins in Höhe von 40 000 Euro und der gewährten Zuschüsse des Badischen Sportbunds und etwaiger weiterer Fördermittel. Der FV Haltingen soll von der Stadt außerdem ein zinsloses Darlehen in Höhe von maximal 94 500 Euro erhalten – zur Überbrückung bis zur Auszahlung des Zuschusses durch den Badischen Sportbund.

Möglicher Start für die Baumaßnahmen ist im Mai 2020. Die seitens eines von der Stadt beauftragten Ingenieurbüros erstellte Kostenberechnung vom 17. September schließt mit einem Gesamtbetrag von rund 585 000 Euro ab. Für den Unterhalt und die Pflege des Platzes wird mit Folgekosten für die Stadt von jährlich 25 000 Euro gerechnet auf Basis der bisherigen Erfahrungen mit dem Kunstrasenplatz im Nonnenholz. Aus Gründen der Gewährleistung soll eine Pflege zwei Mal pro Jahr durch eine Fachfirma erfolgen.

Pachtvertrag für Belegung, Pflege und Unterhalt

Der Ortschaftsrat nahm außerdem den Pachtvertrag zwischen dem FV Haltingen und der Stadt zur Kenntnis. Um einen Zuschuss des Badischen Sportbunds zu erhalten, ist die Vorlage eines Pachtvertrags notwendig, der die Überlassung des Grundstücks für eine Mindestlaufzeit von 25 Jahren beinhaltet. Im Pachtvertrag, der mit dem Verein abgestimmt wurde, werden außerdem Belegung, Pflege und Unterhalt geregelt. Die Stadt erhält ein Belegungsrecht, so dass auch andere Vereine und Schulen den Platz nutzen können.

Da eine Verschiebung des Platzes in südlicher Richtung notwendig sein wird, um die Mindestspielfeldgröße zur Durchführung von Verbandsspielen zu erlangen, muss der Pachtvertrag mit der benachbarten Schützengesellschaft angepasst werden, wodurch sich die Pachtfläche verringert.

Umfrage

Bargeld

Die FDP fordert Änderungen beim Bürgergeld. Unter anderem verlangt sie schärfere Sanktionen. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading