Der Ortschaftsrat nahm außerdem den Pachtvertrag zwischen dem FV Haltingen und der Stadt zur Kenntnis. Um einen Zuschuss des Badischen Sportbunds zu erhalten, ist die Vorlage eines Pachtvertrags notwendig, der die Überlassung des Grundstücks für eine Mindestlaufzeit von 25 Jahren beinhaltet. Im Pachtvertrag, der mit dem Verein abgestimmt wurde, werden außerdem Belegung, Pflege und Unterhalt geregelt. Die Stadt erhält ein Belegungsrecht, so dass auch andere Vereine und Schulen den Platz nutzen können.
Da eine Verschiebung des Platzes in südlicher Richtung notwendig sein wird, um die Mindestspielfeldgröße zur Durchführung von Verbandsspielen zu erlangen, muss der Pachtvertrag mit der benachbarten Schützengesellschaft angepasst werden, wodurch sich die Pachtfläche verringert.