Weil am Rhein „Eine absolut dilettantische Vorgehensweise“

Weiler Zeitung
Auf das Vereinsgebäude wurde im vergangenen Jahr ein Anschlag verübt. Foto: Marco Fraune Foto: Weiler Zeitung

Gericht: Brandanschlag auf Moschee: Weitere Angeklagte weisen politische Motivation von sich / Idee für einen Racheakt

Von Ekart Kinkel

Weil am Rhein/Karlsruhe. Beim Prozess gegen fünf mutmaßliche Brandstifter haben drei weitere Angeklagte eine politische Motivation für die Molotow-Cocktail-Würfe auf die Moschee in Weil am Rhein zurückgewiesen.

Sie hätten sich in der Tatnacht mit den anderen Angeklagten im Café „Global“ getroffen und getrunken, sagten der 20-jährige, der 28-jährige sowie der 31-jährige Kurde bei ihren Einlassungen gestern Vormittag am zweiten Prozesstag vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Karlsruhe. Im Laufe des Abends habe ihr 32-jähriger Bekannter dann von der Verfolgung von Kurden in der Türkei berichtet und die Idee für einen Racheakt ins Spiel gebracht. Recht „spontan“ hätte sich die Gruppe daraufhin zu dem Vereinsgebäude des türkisch-islamischen Kulturvereins begeben und am 28. April gegen 1.45 Uhr mehrere Brandsätze gegen die Hauswand geworfen. „Aber ich wollte das Gebäude weder abfackeln noch Menschen verletzen“, ließ der 20-Jährige über seinen Verteidiger verkünden.

Weil bereits am 29. April ein Video der Tat mit einem Bekennerschreiben einer „Jugendinitiative Racheteam“ auf einer der Seite der PKK-nahen Jugendorganisation Rojaciwan ins Internet gestellt wurde, ging die Polizei am Anfang der Ermittlungen von einer politisch motivierten Aktion aus. Als Motivation für den Anschlag wurde in dem Schreiben die gewalttätige Unterstützung der PKK sowie die Antwort auf Luftangriffe auf kurdische Städte sowie die Inhaftierung von kurdischen Journalisten und Politikern genannt. Außerdem wurden in dem Bekennervideo noch weitere Anschläge auf türkische Einrichtungen angekündigt.

„Meiner Ansicht nach wurde der Fall aber etwas zu hoch gehängt“, sagte Rechtsanwalt Michael A. Eichin, Verteidiger des 32-jährigen Angeklagten, in einer Verhandlungspause. Ob man den Einlassungen der Angeklagten Glauben schenken könne, müsse am Ende das Gericht entscheiden. „Aber auf jeden Fall handelt es sich um eine absolut dilettantische Vorgehensweise“, betonte Eichin.

Ob mit den Molotow-Cocktails – in diesem Fall mit Benzin gefüllte Bierflaschen – überhaupt ein Feuer gelegt werden hätte können, ist nach Ansicht der Sachverständigen vom Landeskriminalamts ebenfalls fraglich. „Der Kraftstoff verbrennt relativ schnell. Und wenn keine leicht entzündbaren Gegenstände in der Nähe sind, kann kein Feuer ausbrechen“, sagte die Brandschutzexpertin bei ihrem Sachstandbericht. Selbst der Teppich in Gebetsraum der Moschee hätte durch das brennende Benzin nur sehr schwer in Brand gesetzt werden können.

DNA-Spuren gefunden

Am 4. Mai wurde der Tatort von Verständigen des LKA wegen des möglichen Gefahrenpotenzials durch den Brandanschlag in Augenschein genommen. Bis auf mehrere Rußflecken an der Hausfassade sowie einigen Rissen an den doppelverglasten Fensterscheiben wurden von den Experten keine Schäden festgestellt.

Die ersten Streifenpolizisten wurden bereits am Tatmorgen um 6.05 Uhr wegen eines möglich Brandes zu der Moschee geschickt. Doch auch die ersten Ermittler vor Ort konnten bis auf die Rußflecken keine Schäden feststellen. Neben den Glasscherben und den Stofffetzen der Molotow-Cocktails wurde auch noch ein Feuerzeug sichergestellt. Auf einigen dieser Asservate konnte die Spurensicherung des LKA später DNA-Spuren von einigen der Angeklagten feststellen.

Kurz nach den Polizisten traf auch der Vorsitzende des islamisch-türkischen Kulturvereins ein, der den Polizisten die Videoüberwachung am Tatort zeigte. Diese Aufnahmen werden ebenso wie das Video, das der 31-Jährige während des Brandanschlags selbst drehte bei der Fortsetzung der Hauptverhandlung am Donnerstag gezeigt.

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