Die Händler haben es kaum in der Hand, ihre Lage zu ändern und zu verbessern, denn die Maßnahmen, an die sie – beziehungsweise die Kunden – gebunden sind, werden auf politischer Ebene beschlossen. „Das ist Gesetzeslage. Daran gibt es nichts zu rütteln“, betont Hörenz.
Zugleich bringt es diese Konstellation mit sich, dass es die Händler sind, die die Reaktionen der Kunden auf die Maßnahmen und die entsprechenden Kontrollen direkt zu spüren bekommen. Diese Reaktionen haben es teils in sich, wie Sandra Müller vom Haltinger Geschäft Pippi-Lotta berichtet.
In ihrem Ladengeschäft gilt seit einiger Zeit die 2G-Regel. Eine Post-Stelle ist in ihrem Geschäft integriert, was zunächst die außergewöhnliche Situation nach sich zog, dass all jene, die das Geschäft für die Erledigung von Post-Geschäften betreten haben, von der 2G-Regel befreit waren, während diese zugleich für die Kunden im gleichen Geschäft, die etwa Kinderschuhe kaufen wollten, weiterhin Gültigkeit hatte. Müller entschloss sich daher, die Corona-Regelung in ihrem Laden zu vereinheitlichen. Logischerweise ging das nur in eine Richtung: Für jeden, der ihren Laden betritt, gilt nun die 2G-Regel. „Ich habe beschlossen, alle gleich zu behandeln“, fasst es die Inhaberin zusammen.