Weil am Rhein Entfachte Flammen schlagen von Tonne auf Auto über

Weiler Zeitung
Der Haltinger Brandstifter wurde in Lörrach verurteilt. Foto: Weiler Zeitung

Urteil: 20 Monate Gefängnis für 33-jährigen Brandstifter aus Haltingen / Gericht von Indizienkette überzeugt / Keine Spuren

Von Gottfried Driesch

Weil am Rhein-Haltingen. Das Schöffengericht Lörrach ist davon überzeugt, dass ein inzwischen 33 Jahre alter Mann am 22. November 2016 in Haltingen ein Feuer gelegt hat. Dafür erhielt er eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Verteidiger kündigte bereits im Gerichtssaal Berufung gegen das Urteil an.

An dem Novembertag brannte ab etwa 4.30 Uhr zunächst eine Kunststofftonne mit Restmüll. Da diese direkt neben ein Auto geschoben worden war, griff der Brand auf die linke vordere Seite des Autos über. Zehn Minuten später habe die Besitzerin des Autos, die durch merkwürdige Geräusche erwacht war, den Notruf abgesetzt. Etwa 4.45 Uhr war die Polizei vor Ort, drei Minuten später traf die Feuerwehr ein. Das Auto brannte vollständig aus. Es entstand ein Schaden von etwa 6000 Euro.

Polizeibekannter Brandstifter

In der Nähe des Brandherdes wohnte ein polizeibekannter Brandstifter, der bereits wegen zwei Brandstiftungen rechtskräftig verurteilt worden war. Gegen 5 Uhr klingelte die Polizei an der Wohnung des Verdächtigen. Der Beschuldigte habe wenig später geöffnet. Er wurde im Schlafanzug angetroffen und habe einen verschlafenen Eindruck gemacht. Der Polizist berichtete als Zeuge, dass er weder Brandgeruch noch Alkohol gerochen habe. Auch sei die Sprache des Verdächtigen nicht verwaschen gewesen.

2013 war in Haltingen bereits ein Auto nach dem absolut gleichen Muster abgefackelt worden. Damals hatte der jetzt Angeklagte gestanden, die Mülltonne angesteckt zu haben. Bei der Hauptverhandlung am Montag beteuerte er seine Unschuld.

Wenige Tage später, am 26. November 2016, bemerkte eine Anwohnerin, die in der Nähe des ersten Brandorts wohnt, dass man versucht hatte, auch ihre Mülltonne anzuzünden. Der Abfallbehälter stand in einem Schopf aus Holz. Dieser wiederum grenzt direkt an das Wohnhaus und auf der Rückfront an ein Mehrfamilienhaus. Neben verkohltem Papier fand die herbeigerufene Polizei in dem Behälter ein Feuerzeug und eine Parfümflasche. An diesen Gegenständen stellten Kriminaltechniker eine DNA-Spur fest, die mit höchster Wahrscheinlichkeit zu dem Angeklagten passt.

Es ist ein reiner Indizienprozess. Das Verfahren hatte bereits Anfang Juli des vergangenen Jahres begonnen (wir berichteten). Damals hatten Gericht und Staatsanwalt auf ein Gutachten bestanden, das die Alkoholabhängigkeit des Angeklagten klären sollte. Nach der langen Pause hieß es nun: Alles auf Anfang.

Noch zwei offene Bewährungsstrafen

Der psychiatrische Gutachter stellte keine schwerwiegende Erkrankung bei dem Angeklagten fest. Frühere Straftaten habe er aber sicher unter erhöhtem Alkoholkonsum verübt. Ganz ausgeräumt sah der Gutachter das Problem immer noch nicht. Der Beschuldigte ist in den vergangenen beiden Jahren bereits zwei Mal wegen Brandstiftung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Bei beiden Strafen ist die Bewährung noch offen. Sie könnte also widerrufen werden.

Auch wenn am Brandort keine direkten Spuren des Angeklagten gefunden wurden, sah der Staatsanwalt die Tat als bewiesen an. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.

Der Verteidiger wollte einen Nachahmungstäter nicht ausschließen. Am eigentlichen Brandort sei ein weiteres Feuerzeug entdeckt worden. Immer, wenn es in der Umgebung gebrannt habe, sei sein Mandant als erster verdächtigt worden. Er forderte einen Freispruch.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Dietrich Bezzel sah die vorliegenden Indizien für eine Verurteilung als ausreichend an. So lautete das Urteil auf 20 Monate ohne Bewährung. Der Verteidiger kündigte Berufung an.

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