Weil am Rhein Erweiterung und Umgestaltung

Weiler Zeitung

Einkauf-Insel: Zusätzliche Fläche unter 3000 Quadratmeter / Regierungspräsidium prüft

Ob ein Raumordnungsverfahren für die Erweiterung der Einkauf-Insel notwendig ist, prüft derzeit das Regierungspräsidium in Freiburg. Da die geplanten zusätzlichen Verkaufsflächen aber unter 3000 Quadratmeter liegen, geht Erster Bürgermeister Christoph Huber, wie er auf Nachfrage unserer Zeitung sagt, nicht davon aus, dass ein solches Verfahren notwendig sein wird.

Von Siegfried Feuchter

Weil am Rhein. Durch einen Um- und Ausbau soll die Einkauf-Insel attraktiver werden (wir berichteten). Die zusätzlichen Verkaufsflächen sind bereits Bestandteil des bestehenden Bebauungsplans. Das heißt: Es entstehen durch die Erweiterung keine neuen Verkaufsflächen gegenüber dem geltenden Bebauungsplan. Die damaligen Eigentümer der Einkauf-Insel hätten von Anfang an so groß bauen können, wie es nun angedacht ist, verdeutlicht Huber.

Die reinen Verkaufsflächen auf der Einkauf-Insel liegen derzeit noch unter 10 000 Quadratmeter. Mit dem Um- und Ausbau strebt die Münchener Kapitalanlagegesellschaft Meag als Eigentümerin etwas weniger als 3000 Quadratmeter zusätzlich an Verkaufsfläche an. Das Regierungspräsidium hatte bereits in Vorgesprächen gegenüber der Stadtverwaltung anklingen lassen, dass bei einer Größenordnung von etwa 3000 Quadratmetern keine Notwendigkeit für ein Raumordnungsverfahren besteht.

Diese Aussage will die Verwaltung nun bestätigt haben, weshalb sie die Unterlagen für die geplante Erweiterung der Freiburger Behörde vorgelegt hat. Ebenso prüft die Stadt, ob der An- und Umbau mit dem Bebauungsplan „Innenstadt West“ korrespondiert, ob eventuell Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig sind und ob durch die angestrebte Erweiterung möglicherweise die Grundzüge des Bebauungsplans tangiert werden. Wäre dies der Fall, so Huber, müsste ein Bebauungsplanänderungsverfahren eingeleitet werden.

Die Pläne von Meag sehen zum einen Veränderungen im Bestand vor, außerdem sollen auch neue Geschäfte angesiedelt werden. Welche das sein werden, darüber sagt der Investor noch nichts Konkretes. „Eine Aussage darüber ist erst nach Klärung der baurechtlichen Fragen möglich“, heißt es dazu in München.

Auch gibt es noch keinen Termin, wann mit der Umgestaltung (siehe nebenstehender Bericht) begonnen wird. Das sei abhängig vom Abstimmungs- und Genehmigungsprozess mit der Stadt Weil am Rhein sowie der Abstimmung mit den Mietern im Center. Sobald alle baurechtlichen Fragen geklärt sind, will Meag eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag einreichen.

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