Für die verbleibenden 124 Fahrraddiebstähle forderte der Staatsanwalt eine Jugendstrafe von zwei Jahren sowie eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Darin sei eine offene Strafe von sieben Monaten auf Bewährung aus einer Verurteilung vom 16. März 2018 einbezogen. Besonders pikant: Am Tag nach diesem Urteil stahl der Angeklagte das nächste Fahrrad.
Da der Angeklagte sich seiner Drogenproblematik inzwischen gestellt hat, sollten beides, die Haft wie die Unterbringung, zur Bewährung ausgesetzt werden, hieß es. Ferner solle die Einziehung von 15 000 Euro Vermögensvorteil angeordnet werden. Die Verteidigerin begrüßte die Aussetzung zur Bewährung. Aber 10 000 Euro als Einziehungsbetrag seien wohl eher angemessen.
Das Urteil im Einzelnen
Das Jugendschöffengericht verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren Jugendstrafe und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Mit Auflagen setzte es beide Anordnungen zur Bewährung aus. So muss der Angeklagte zum September eine Ausbildung beginnen, Beratungsgespräche mit dem Arbeitskreis Rauschmittel führen, sich der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellen und sich regelmäßigen Drogenkontrollen unterziehen. 13 000 Euro werden als Gewinn aus den Diebstählen eingezogen.