Weil am Rhein Fast jeden zweiten Tag ein Fahrrad gestohlen

Weiler Zeitung
Der Weiler hat eine Vielzahl von Velos geklaut. Foto: Fraune Foto: Weiler Zeitung

Gericht: 21-jähriger Weiler erhält zweijährige Jugendstrafe auf Bewährung / Mehr als 100 Velos geklaut

Weil am Rhein/Lörrach (dr). Die Anklage gegen einen inzwischen 21-jährigen Weiler lautete ursprünglich auf 173-fachen Fahrraddiebstahl. Ferner wurde er des Besitzes von 4,7 Gramm Cannabis und der Unterschlagung eines angeblich gefundenen Fahrrads beschuldigt. Das Urteil des Jugendschöffengerichtes Lörrach lautete schließlich auf zwei Jahre Jugendstrafe und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Beides wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Diebstähle sollen in einem Zeitraum zwischen dem 6. März 2017 und 8. November 2018 in den Stadtgebieten von Weil und Lörrach erfolgt sein. Die Fahrräder, besonders Mountainbikes und Rennräder, wurden zu einem sehr großen Teil von einem Hehler in Basel weiterverkauft. Einige Räder hat der Angeklagte nach eigenen Angaben direkt in Cannabis getauscht oder über Facebook verkauft.

Durch den Basler Hehler flog die ganze Geschichte auch auf. Die Basler Kantonspolizei war auf den Mann aufmerksam geworden. Bei ihm tauchte auch der Name des Angeklagten aus Weil auf. Am 8. November 2018 wurde der Angeklagte bei einer Observation auf frischer Tat geschnappt.

Bei vielen der gestohlenen Fahrrädern hat der Beschuldigte gewaltsam vorhandene Sicherungseinrichtungen geknackt. Dadurch gelten die Taten als „besonders schwere Fälle von Diebstahl“.

Geld für Drogen benötigt

Seit seinem 13. Lebensjahr habe der Angeklagte regelmäßig Cannabis geraucht. Gelegentlich habe er auch andere Drogen probiert. Der psychiatrische Gutachter bescheinigte dem Angeklagten durchaus einen Beschaffungsdruck.

Seit seiner Inhaftierung im November des vergangenen Jahres hat der Angeklagte eine Entwöhnungstherapie in Weitenau gemacht. Derzeit befindet er sich in der Adaptionsphase in Maulburg.

„Ich kann mich bei der Vielzahl der Fälle nicht mehr an alles erinnern. Aber die Anklage scheint plausibel“, sagte der Angeklagte. In stundenlanger Kleinarbeit überprüfte das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Martin Graf jeden angeklagten Fall. Die 49 Diebstähle, bei denen auch nur der leiseste Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten bestand, wurden danach eingestellt.

Für die verbleibenden 124 Fahrraddiebstähle forderte der Staatsanwalt eine Jugendstrafe von zwei Jahren sowie eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Darin sei eine offene Strafe von sieben Monaten auf Bewährung aus einer Verurteilung vom 16. März 2018 einbezogen. Besonders pikant: Am Tag nach diesem Urteil stahl der Angeklagte das nächste Fahrrad.

Da der Angeklagte sich seiner Drogenproblematik inzwischen gestellt hat, sollten beides, die Haft wie die Unterbringung, zur Bewährung ausgesetzt werden, hieß es. Ferner solle die Einziehung von 15 000 Euro Vermögensvorteil angeordnet werden. Die Verteidigerin begrüßte die Aussetzung zur Bewährung. Aber 10 000 Euro als Einziehungsbetrag seien wohl eher angemessen.

Das Urteil im Einzelnen

Das Jugendschöffengericht verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren Jugendstrafe und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Mit Auflagen setzte es beide Anordnungen zur Bewährung aus. So muss der Angeklagte zum September eine Ausbildung beginnen, Beratungsgespräche mit dem Arbeitskreis Rauschmittel führen, sich der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellen und sich regelmäßigen Drogenkontrollen unterziehen. 13 000 Euro werden als Gewinn aus den Diebstählen eingezogen.

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