Weil am Rhein-Haltingen (db). Haltingens Ortsvorsteher Michael Gleßner hat in der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats das von der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr entworfene Faltblatt zum Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern an Silvester vorgestellt. Geplant ist, das Faltblatt an alle Haushalte zu verteilen. Es enthält Informationen über die gesetzlichen Vorschriften und einen Übersichtsplan, auf dem alle Gebiete im Stadtgebiet rot markiert sind, in denen keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen. Dazu gehören gut die Hälfte von Märkt, ganz Ötlingen, weite Teile von Alt-Weil, Weil-Ost und der Leopoldshöhe, sowie der östliche Teil von Friedlingen. Hinzugefügt sind dem Faltblatt außerdem Sicherheitshinweise beim Umgang mit Feuerwerkskörpern. Das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Weil am Rhein bittet darum, sich an das Verbot zu halten, und in der Silvesternacht auch diejenigen anzusprechen, die Feuerwerkskörper in unerlaubten Bereichen abbrennen wollen. Gemäß Sprengstoffverordnung gilt das Verbot in einem Umkreis von 200 Metern zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Alterseinrichtungen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Grundsätzlich ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II – dazu zählen unter anderem Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien – nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Die Flächen seien in Abstimmung von Ordnungsamt, Denkmalschutzbehörde und Ortsverwaltung ausgewiesen worden, erklärte Michael Gleßner.