Die Saftpackungen mit jeweils 500 Millilitern Inhalt wurden von einem Schweizer Unternehmen versandt und waren für mehrere private Empfänger in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten bestimmt, heißt es weiter. Das Getränk enthält laut Packungsangabe 43 Prozent an Bestandteilen der Aloe-Art „Aloe arborescenc“. Die Pflanze gehört zur Familie der geschützten Liliengewächse. Bei der Einfuhr in die Europäische Union hätte für den Saft deshalb sowohl eine Schweizer Ausfuhrgenehmigung als auch eine Einfuhrgenehmigung des jeweiligen Bestimmungslandes vorgelegt werden müssen. Ausgestellt werden solche Genehmigungen von der im jeweiligen Land zuständigen Naturschutzbehörde.
Da beides nicht vorlag, wurde die Sendung beschlagnahmt und zunächst beim Zollamt eingelagert. Sollten die Genehmigungen nicht innerhalb eines Monats von den Privatempfängern vorgelegt werden können, muss die Ware endgültig eingezogen werden, heißt es. Über die weitere Verwendung entscheidet dann die Naturschutzbehörde.