Beim ersten Entwurf von Hosoya Schaefer Architects mit Agence Ter.de Landschaftsarchitekten wird das Gelände in acht Blöcke unterteilt. Im südwestlichen Bereich ist eine Nahversorger-Fläche sowie ein Parkhaus eingezeichnet. Eine Kita ist ein weiterer Bestandteil, wobei sich diese an alle Otterbacher Kinder richtet. Für Dienstleister befinden sich dort ebenfalls als Abgrenzung Flächen. Denn: Es ist keine reine Wohnbebauung. Schließlich gibt es hier auch Lärmbelastungen durch Nähe zur Freiburger Straße, zur Bahn und zum Gateway Basel-Nord. Im Mischgebiet sind auch größere Gebäude vorgesehen. Um der wertvollen Ressource Fläche Rechnung zu tragen, sei im Gebiet bei diesem Plan eine Vier- bis Fünfgeschossigkeit die Regel.
Mit Hochhäusern
Das Büro Pool Architekten mit Maurus Schifferli Landschaftsarchitekten wählt einen deutlich anderen Ansatz. Auf der Hälfte des Areals stehen verstreut mehrere Hochhäuser, die von 25 Metern bis zu 80 Metern gedacht sind, womit sich bis zu 26 Geschosse ergeben. Die Ausrichtung liege an der Verschattung und Aussicht. Damit bleibt zugleich mehr Platz für Grünflächen. Hinzu kommt in der anderen Hälfte eine Gebäudeanordnung mit strenger Struktur. Es gebe so eine „stärkere Zäsur zwischen der bestehenden und neuen Bebauung“, so der Erste Bürgermeister.
Sozialer Wohnraum
Die Stadt verfolgt das Ziel, etwa 30 Prozent als sozialen Wohnraum zu deklarieren. Stadtplanerisch müsse aber nun geklärt werden, welche Planung für Weil passt, so Dietz. Die Einwohnergemeinde der Stadt Basel ist Eigentümer, doch die Planung wird der Stadt Weil überlassen, also die städtebauliche Definition der Nutzung. Diese hatte gegenüber Immobilien Basel-Stadt als Eigentümervertreter ihr Interesse an einer Anpassung des Flächennutzungsplans des Gewerbeareals Otterbach Süd bekundet, was 2018 zu dem grenzüberschreitenden Planungs- und Entwicklungsvorhaben zwischen der Einwohnergemeinde und Weil geführt hat, woran Rolf Borner, Geschäftsleiter von Immobilien Basel-Stadt, bei der Pressekonferenz erinnerte. Ziel des Eigentümers sei eine nachhaltige Siedlungsentwicklung sowie ein erschlossenes und rechtskräftig bebaubares Land. Eine Realisierung könne durch Abgabe an Investoren erfolgen. „Die Abgabe an Investoren oder Direktnutzer im Erbbaurecht oder durch Landverkauf sind möglich.“ Über den Verkauf von Teilflächen an die Stadt sei noch nicht geredet worden. Auch die städtische Wohnbau ist ein möglicher Akteur, wie Erster Bürgermeister Huber auf Nachfrage erklärte.
Gewerbefläche verlagern
Bislang ist das Zehn-Hektar-Areal noch als Gewerbefläche im zu überarbeitenden Flächennutzungsplan ausgewiesen. Mögliche Firmen sollen bei einer Umwidmung andere Areale erhalten. Im Gewerbebaulandbericht von 2013/14 sind laut Huber hierfür das Sägischopf-Gelände an der Nordwestumfahrung in Haltingen und ein Bereich an der Lustgartenstraße definiert.