Nachdem die Baurechtsabteilung von dem Tüv-Gutachten Kenntnis erlangt hat, erließ sie mit Bescheid vom 19. Dezember 2018 eine Nutzungsuntersagung gegenüber dem Kieswerk-Künstler Scheurer. In dieser wurde ihm ausdrücklich untersagt, dass das Gebäude durch Dritte betreten werden darf. „Gegen diese Verfügung wurde weder form- noch fristgerecht Widerspruch eingelegt. Sie ist damit bestandskräftig und vollstreckbar geworden“, heißt es von Seiten der Stadt.
Erst mit der Zwangsgeldfestsetzung, die bereits im Bescheid vom 19. Dezember 2018 für den Fall der Zuwiderhandlung angedroht wurde, erfolgte laut Huber mit dem verspätet eingelegten Widerspruch am 3. Mai 2019 eine Reaktion von Scheurer, vertreten durch Rechtsanwalt Walter Schneider.
Standsicherheitsnachweis
In dem Bescheid vom 19. Dezember 2018 wurde Scheurer unter anderem auch aufgegeben, ein Brandschutzkonzept erstellen zu lassen und vorzulegen, ebenso einen Standsicherheitsnachweis. „Der Standsicherheitsnachweis liegt bis zum heutigen Tag nicht vor. Insofern muss die Stadt Weil am Rhein fortgesetzt auf der Basis des Tüv-Gutachtens davon ausgehen, dass die Anlage, zumindest jedoch wesentliche Teile, nicht standsicher ist“, führt die Verwaltung weiter aus.
Aus diesem Grund könne und dürfe ein Betreten der Anlage durch Dritte nicht erlaubt werden. Diesen seien der eventuell nicht verkehrssichere Zustand nicht bekannt. Für Scheurer und seine Partnerin treffe dies nicht zu, da er Empfänger der Verfügung und letztendlich auch ursächlich Verantwortlicher sei.
Der Brandschutz
„Es ist eindeutig Aufgabe von Herrn Scheurer, den Standsicherheitsnachweis vorzulegen“, betont die Stadtverwaltung. Das ebenfalls geforderte Brandschutzkonzept liege der Baurechtsbehörde zwar inzwischen vor, jedoch seien danach weitere Erhebungen erforderlich. So heißt es bei den Brandschutzanforderungen, dass von einem Elektrofachunternehmen die Elek-troversorgung im Gebäude zu prüfen und die fachgerechte Installation schriftlich zu bestätigen ist. „Dies ist noch nicht erfolgt.“
Reaktion auf Ankündigung
Auch auf die Kritik von Scheurer, dass erst kurz vor dem Kieswerk-Open-Air eine weitere Untersagung des öffentlichen Zugangs zum Kieswerk erfolgt sei, geht die Stadt ein. Das Schreiben der Stadt vom 22. Juli an Rechtsanwalt Schneider in dieser Sache war nichts anderes als die nochmalige Bestätigung des Inhalts der Verfügung der Stadt vom 19. Dezember 2018, so Huber. „Es handelte sich hierbei um die aus Sicht der Stadt gebotene Reaktion auf die öffentliche Ankündigung von Herrn Scheurer, während des Open-Air-Kinos Führungen im Kieswerk zu machen.“ Insofern sieht die Stadt kein Versäumnis und keine Verzögerung auf ihrer Seite. „Es ist eindeutig, dass seit Ende 2018 Herr Scheurer in der Verpflichtung ist, die entsprechenden Nachweise und Gutachten zu beschaffen, und er auf diese Verfügung erstmals am 3. Mai über seinen Rechtsanwalt eine Reaktion gezeigt hat.“