Maskenpflicht im Innenstadtbereich
Mit dem Frühlingswetter wächst auch das Bedürfnis vieler Menschen, an der frischen Luft tief durchzuatmen und sich die Sonne ins Gesicht scheinen zu lassen. Da kann die Pflicht zum Bedecken von Nase und Mund in bestimmten Bereichen schnell mal vergessen werden, wie es zunehmend beobachtet wird.
Aus diesem Anlass weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die Maskenpflicht in den beschilderten Bereichen in der Innenstadt immer noch gilt und bittet die Bürger, dies zu beachten. Das Landratsamt Lörrach hat die Allgemeinverfügung zur erweiterten Maskenpflicht mit Wirkung zum 21. April verlängert.
Diese gilt in Bereichen, wo sich in der Regel mehrerer Menschen gleichzeitig aufhalten, oder wo es enger zugehen kann. „Auch wenn es zunehmend schwerfallen mag, die Maskenpflicht zu beachten, sollte dies allein schon aus Rücksicht auf die Mitmenschen selbstverständlich sein“, betont die Leiterin des städtischen Rechts- und Ordnungsamts, Ellen Nonnenmacher.
Zudem sei das Tragen von Masken überall dort, wo Menschenansammlungen nicht vermeidbar sind, weiterhin ein wichtiger Baustein der Pandemiebekämpfung.
Regelmäßig melden sich Bürger beim Rechts- und Ordnungsamt, die beobachten, dass Fußgänger auf den jeweiligen Plätzen und Straßen oder gar auf Spielplätzen keine Maske tragen. „Unser Gemeindevollzugsdienst hat neben den vielen Aufgaben auch die Einhaltung der Maskenpflicht im Blick und kontrolliert im Rahmen des Möglichen. Allerdings können wir nicht überall gleichzeitig präsent sein“, erklärt Nonnenmacher. Auch das Polizeirevier nimmt regelmäßig Kontrollen der Maskenpflicht vor, heißt es.
In der Weiler Innenstadt gilt die Maskenpflicht für die Hauptstraße einschließlich der Dreiländerbrücke bis zur Römerstraße, in Friedlingen außerdem in der Zollstraße, in der Riedlistraße von der Hauptstraße bis Höhe Hausnummer 20 und in der Karsthölzlestraße sowie Am Kesselhaus.
Entlang der Hauptstraße betrifft dies auch den Schlaufenkreisel bei der Insel, von dort aus Richtung Norden in Müllheimer und Humboldt Straße. Die Regelung gilt in der Schillerstraße von der Lessingstraße bis zur Hauptstraße einschließlich Rathausplatz, in der Sternenschanzstraße von der Humboldtstraße bis zum Rathausplatz.
Richtung Osten sind der Sparkassenplatz und der Berliner Platz betroffen, die Stettiner und Danziger Straße sind jeweils ab dem nördlich des Schulzentrums verlaufenden Fußweg in Richtung Süden betroffen. Außerdem müssen Mund und Nase in Egerstraße und Königsberger Straße bedeckt werden.
Mehr zum Thema: Geimpfte Schweizer dürfen in Deutschland einkaufen
Corona-Test-Möglichkeiten in Weil
Alle Bürger haben die Möglichkeit, sich einem kostenlosen Schnelltest durch medizinisch geschultes Personal des DRK-Ortsvereins zu unterziehen. Das Angebot im Haus der Volksbildung besteht dienstags und donnerstags von 17 bis 20 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Weitere Testmöglichkeiten gibt es im dm-Drogeriemarkt Haltingen (Gewerbestr. 2) von Montag bis Samstag von 9 bis 16.30 Uhr. Hier ist eine Anmeldung erforderlich unter corona-schnelltest-zentren.dm.de. Ebenso sind Tests möglich bei der mobilen Teststation der Apotheke am Rheincenter (Eingang Zollstraße/Grenzübergang) von Montag bis Samstag von 10 bis 15 Uhr. Eine Anmeldung ist erforderlich unter 07621/78000 oder per Mail an info@apotheke-rheincenter.de.