Weil am Rhein Geimpfte wollen in Weil einkaufen

Weiler Zeitung
In der Innenstadt gilt weiterhin die Maskenpflicht. Foto: Marco Fraune

Corona: Mit zweiter Impfdosis entfällt Quarantänepflicht für Einkaufstouristen / Maskenpflicht-Kontrollen

Weil am Rhein - Im Rhein-Center stand am heutigen Mittwoch  zwischenzeitlich das Telefon nicht mehr still. Grund war die Nachricht, dass Geimpfte und schon Corona-Genesene aus der Schweizer Grenzregion auch in Weil am Rhein wieder zum Einkaufen dürfen. Das hat die Stadtverwaltung gestern zum Anlass genommen, ausführlich Licht in den „Corona-Dschungel“ bringen, was für Weil derzeit gilt.

Vor allem in der Grenzregion zur Schweiz und Frankreich, die beide als Risikogebiete gelten, ist die Verwirrung groß, bemerkt das Weiler Rechts- und Ordnungsamt.

Geimpfte dürfen in Deutschland einkaufen

Laut aktueller Corona-Verordnung zur Einreise-Quarantäne des Landes Baden-Württemberg dürfen Deutsche nach wie vor nicht zum Einkaufen oder für touristische Zwecke, also etwa für einen Zoo- oder Museumsbesuch, in die beiden Nachbarländer reisen. Lediglich Grenzgänger dürfen auf ihrem Arbeitsweg Einkäufe erledigen.

Umgekehrt dürfen auch Schweizer und Franzosen nur mit triftigem Grund nach Deutschland einreisen, also nicht zum Einkaufsvergnügen.

Klargestellt wurde in der neuesten Fassung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne, dass auch die Inanspruchnahme von Dienst- oder Handwerksleistungen in der Grenzregion eine Quarantänepflicht auslöst. Hier war bislang fraglich, ob dies vom Begriff des Einkaufs umfasst ist oder nicht.

Andererseits bringt die seit dieser Woche geltende Fassung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne auch gewisse Erleichterungen. So gilt die Quarantänepflicht jetzt nicht mehr für Geimpfte.

Sie dürfen zum Einkaufen wieder die Grenzen überqueren. Es muss lediglich der Nachweis erbracht werden, dass vor mindestens zwei Wochen die zweite Impfdosis erhalten wurde. „Die Regelungen lassen sich allerdings nur stichprobenweise überprüfen, denn der Gemeindevollzugsdienst ist nicht befugt, Grenzkontrollen durchzuführen“, unterstreicht die Stadt.

Maskenpflicht im Innenstadtbereich

Mit dem Frühlingswetter wächst auch das Bedürfnis vieler Menschen, an der frischen Luft tief durchzuatmen und sich die Sonne ins Gesicht scheinen zu lassen. Da kann die Pflicht zum Bedecken von Nase und Mund in bestimmten Bereichen schnell mal vergessen werden, wie es zunehmend beobachtet wird.

Aus diesem Anlass weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die Maskenpflicht in den beschilderten Bereichen in der Innenstadt immer noch gilt und bittet die Bürger, dies zu beachten. Das Landratsamt Lörrach hat die Allgemeinverfügung zur erweiterten Maskenpflicht mit Wirkung zum 21. April verlängert.

Diese gilt in Bereichen, wo sich in der Regel mehrerer Menschen gleichzeitig aufhalten, oder wo es enger zugehen kann. „Auch wenn es zunehmend schwerfallen mag, die Maskenpflicht zu beachten, sollte dies allein schon aus Rücksicht auf die Mitmenschen selbstverständlich sein“, betont die Leiterin des städtischen Rechts- und Ordnungsamts, Ellen Nonnenmacher.

Zudem sei das Tragen von Masken überall dort, wo Menschenansammlungen nicht vermeidbar sind, weiterhin ein wichtiger Baustein der Pandemiebekämpfung.

Regelmäßig melden sich Bürger beim Rechts- und Ordnungsamt, die beobachten, dass Fußgänger auf den jeweiligen Plätzen und Straßen oder gar auf Spielplätzen keine Maske tragen. „Unser Gemeindevollzugsdienst hat neben den vielen Aufgaben auch die Einhaltung der Maskenpflicht im Blick und kontrolliert im Rahmen des Möglichen. Allerdings können wir nicht überall gleichzeitig präsent sein“, erklärt Nonnenmacher. Auch das Polizeirevier nimmt regelmäßig Kontrollen der Maskenpflicht vor, heißt es.

In der Weiler Innenstadt gilt die Maskenpflicht für die Hauptstraße einschließlich der Dreiländerbrücke bis zur Römerstraße, in Friedlingen außerdem in der Zollstraße, in der Riedlistraße von der Hauptstraße bis Höhe Hausnummer 20 und in der Karsthölzlestraße sowie Am Kesselhaus.

Entlang der Hauptstraße betrifft dies auch den Schlaufenkreisel bei der Insel, von dort aus Richtung Norden in Müllheimer und Humboldt Straße. Die Regelung gilt in der Schillerstraße von der Lessingstraße bis zur Hauptstraße einschließlich Rathausplatz, in der Sternenschanzstraße von der Humboldtstraße bis zum Rathausplatz.

Richtung Osten sind der Sparkassenplatz und der Berliner Platz betroffen, die Stettiner und Danziger Straße sind jeweils ab dem nördlich des Schulzentrums verlaufenden Fußweg in Richtung Süden betroffen. Außerdem müssen Mund und Nase in Egerstraße und Königsberger Straße bedeckt werden.

Mehr zum Thema: Geimpfte Schweizer dürfen in Deutschland einkaufen

Corona-Test-Möglichkeiten in Weil

Alle Bürger haben die Möglichkeit, sich einem kostenlosen Schnelltest durch medizinisch geschultes Personal des DRK-Ortsvereins zu unterziehen. Das Angebot im Haus der Volksbildung besteht dienstags und donnerstags von 17 bis 20 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Weitere Testmöglichkeiten gibt es im dm-Drogeriemarkt Haltingen (Gewerbestr. 2) von Montag bis Samstag von 9 bis 16.30 Uhr. Hier ist eine Anmeldung erforderlich unter corona-schnelltest-zentren.dm.de. Ebenso sind Tests möglich bei der mobilen Teststation der Apotheke am Rheincenter (Eingang Zollstraße/Grenzübergang) von Montag bis Samstag von 10 bis 15 Uhr. Eine Anmeldung ist erforderlich unter 07621/78000 oder per Mail an info@apotheke-rheincenter.de.

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