Weil am Rhein „Grenzwerte sind nicht vergleichbar“

Weiler Zeitung
Das Projekt Gateway Basel Nord wirft beim Abgeordneten Rainer Stickelberger Fragen auf. Foto: Saskia Scherer Foto: Weiler Zeitung

Lärmschutz: Gateway Basel Nord: Antwort an Stickelberger von Schweizer Seite

Weil am Rhein - Der SPD-Landtagsabgeordnete Rainer Stickelberger hatte sich im Juli mit einem Schreiben an den zuständigen Basler Regierungsrat Christoph Brutschin gewandt, um Verbesserungen für die Anwohner in Otterbach und Friedlingen im Hinblick auf Lärmeinwirkungen und andere Emissionen beim Bau des Infrastrukturprojekts Gateway Basel Nord zu erwirken. Nun hat er eine Antwort erhalten.

Das Projekt Gateway Basel Nord mit dem Hafenbecken 3 werde nach den höchsten technischen Anforderungen an den Lärmschutz geplant, schreibt Brutschin. Dies bedeute vor allem bei den Krananlagen besondere Spezifikationen. In Koordination mit der Deutschen Bahn werde darüber hinaus sowohl auf dem Bahndamm als auch zwischen den DB-Gleisen und dem Terminal eine Lärmschutzwand realisiert.

Das Projekt halte die in der Schweiz gültige Lärmschutzverordnung ein, es komme zu keinen Überschreitungen der Grenzwerte, weder auf deutscher noch auf Schweizer Seite, so Brutschin. Ein direkter Vergleich von Schweizer Berechnungsergebnissen mit deutschen Grenzwerten sei nicht möglich. In der Schweiz gelte aber ein hoher gesetzlicher Immissionsschutz.

Die Einstufung der deutschen Gebiete Friedlingen und Otterbach in die Empfindlichkeitsstufe (ES) III-Zone (Wohnen und mäßig störende Betriebe) sei im Kontext der Schweizer Lärmschutzverordnung richtig. Für Otterbach gelte: Das Gebiet zwischen Basler Straße und Otterbachstraße ist ES III, das Gebiet östlich der Otterbachstraße ist ES II (keine störenden Betriebe zugelassen, Wohnzonen).

Stickelberger hatte die Anpassung der Einstufung der Gebiete Friedlingen und Otterbach gefordert von ES III auf ES II. Brutschin weist darauf hin, dass eine Anpassung der Einstufung durch deren raumplanerische Weiterentwicklung zu reinen Wohngebieten für die Basler Seite weitreichende Konsequenzen hätte: Mit einer Änderung des Gebiets Friedlingen in eine ES II-Zone wäre die heutige gewerbliche Nutzung am bestehenden Hafenbecken 2 nicht mehr möglich. Die raumplanerische Notwendigkeit einer Abstufung von einer Industriezone (Zone 7) zu einem Wohngebiet würde damit ebenfalls fehlen beziehungsweise müsste de facto auf Schweizer Seite vollzogen werden, schreibt Brutschin.

Stickelberger wendet sich an OB

Vor diesem Hintergrund bittet Stickelberger nun den Weiler Oberbürgermeister Wolfgang Dietz um eine Einschätzung der aktuellen Situation der Stadt Weil am Rhein im Planungsprozess. „Insbesondere würde mich interessieren, ob die im früheren Schriftverkehr erwähnte Stellungnahme der Stadt Weil am Rhein im Verfahren berücksichtigt wurde und die Stadt derzeit und künftig in den Planungsprozess angemessen einbezogen wird“, so Stickelbergers Anliegen.

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