Weil am Rhein Große Beißkraft reduzieren

Weiler Zeitung
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Finanzausschuss: Stadt will Kampfhundesteuer einführen / 600 statt 99 Euro

Von Marco Fraune

Bei den Kampfhunden zieht die Stadt die Leine straffer. Die Besitzer der Vierbeiner sollen in Weil am Rhein nun kräftig zur Kasse gebeten werden. Der Finanzausschuss hat für eine neue Kampfhundesteuer votiert.

Weil am Rhein. Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen hatte Weil am Rhein bisher darauf verzichtet, die Hundesteuersatzung entsprechend anzupassen. Soweit der Gemeinderat am 28. November grünes Licht gibt, wird sich das ändern. Dann muss der Hundehalter 600 Euro pro Jahr für den ersten sowie 1000 Euro für jeden weiteren Kampfhund berappen. „Wir hoffen, dass sich eine ähnliche Wirkung entfaltet, wie bei anderen Kommunen auch“, erklärte Oberbürgermeister Wolfgang Dietz im Finanzausschuss, der das Ansinnen der Verwaltung einstimmig unterstützte. „Wir ziehen nach, was andere Gemeinden schon haben.“

Bisher beträgt die Hundesteuer in der Grenzstadt 99 Euro pro Jahr für jeden Ersthund, für jeden weiteren Hund werden 198 Euro fällig. Die Stadt bilde im Vergleich zu den Umlandgemeinden eine Ausnahme, dass keine Kampfhundesteuer erhoben wird, machte die Verwaltung deutlich. Doch bestimmte Rassen würden nachweislich ein genetische Potenzial besitzeen, aufgrund dessen sie in besonderer Weise ein gefährliches Verhalten entwickeln können. Als Kampfhunde und gefährliche Hunde zählen American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier sowie Kreuzungen dieser Rassen. Die Eigenschaft als Kampfhund gelte zudem bei den Rassen Bullmastiff, Staffordshire-Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu sowie Kreuzungen dieser Rassen. Dabei orientiert sich die Stadt an der Polizeiverordnung. „Aufgrund ihrer gut bemuskelten Kiefer haben sie eine große Beißkraft“, wurde in der Vorlage der Politik vor Augen geführt.

Rechtlich bewegt sich die Stadt hier auf sicherem Terrain. Denn das Bundesverwaltungsgericht sieht es als zulässig an, dass die Gemeinden über eine erhöhte Kampfhundesteuer die Haltung bestimmter Rassen zurückdrängen wollen. Aktuell gibt es laut der aktuellen Erhebung betroffene 17 Kampfhunde. Bei der Anmeldung der Hunde ist nun immer die Rasse beziehungsweise der Typ des Hundes mit anzugeben. „Sofern Zweifel an der Rasse beziehungsweise dem Typ des Hundes bestehen, ist auf Anforderung eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen“, heißt es in der Ergänzung der Hundesteuersatzung, die ebenfalls abgesegnet werden soll.

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