Weil am Rhein Große Mehrheit für neuen Hebesatz

Saskia Scherer
Ein neuer Grundsteuerhebesatz muss festgelegt werden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Die Verwaltung schlägt einen Grundsteuerhebesatz von 275 Prozent vor, der im kommenden Jahr angewendet werden soll. Welche finanziellen Folgen damit in Verbindung mit der Grundsteuerreform einhergehen würden, wurde im Ausschuss erläutert.

Der vorgeschlagene Wert stieß am Montagabend im Finanzausschuss nicht nur auf Zustimmung. Der Großteil der Räte konnte die Argumentation der Verwaltung jedoch nachvollziehen. Bei einer Gegenstimme (Thomas Harms, FDP) und einer Enthaltung (Matthias Dirrigl, SPD) wurde dem Gemeinderat die Zustimmung zum Erlass einer Hebesatz-Satzung empfohlen.

Es handele sich um den Prozentsatz, welcher der Stadt das bisherige Volumen an Grundsteuer sichere, erläuterte Stadtkämmerin Diana Bara in der Sitzung. „Wir haben mehrere Prozentsätze durchgerechnet und mit 275 ergäbe sich ein ganz knapper Überschuss von rund 20 000 Euro.“ Wie berichtet, soll die Grundsteuer aufkommensneutral erhoben werden, also die notwendige Umstellung nicht für eine Abgabenerhöhung genutzt werden. Dies bedeute jedoch nicht, dass jeder einzelne vor einer Erhöhung geschützt werden soll, heißt es in der Vorlage.

Neue Reform

Anhand realer Fälle demonstrierte Bara unter anderem, dass es – größtenteils – im Wohnungseigentum eine leichte und bei Geschäftsgrundstücken eine sehr erhebliche finanzielle Entlastung geben würde. Einzelgrundstücke würden dagegen höher belastet. Aber: „Das geschieht durch die neue Reform, nicht den Hebesatz“, betonte die Stadtkämmerin. Die bisherige Form der Grundsteuer war für verfassungswidrig erklärt worden, also haben die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene neue Grundlagen beschlossen.

Ein Teil der im Ausschuss gezeigten realen Beispiele Foto: Saskia Scherer

Bara wies darauf hin, dass es sich um den momentanen Stand der Daten handele, die die Stadt vom Finanzamt erhalten habe. Sobald diese für ein Grundstück geändert würden, bedeute dies auch Änderungen für die Stadt. Die Bescheide sollen rechtzeitig an die Bürger verschickt werden, weswegen die Verwaltung darauf abzielt, als eine der ersten im Rechenzentrum an der Reihe zu sein, hatte Oberbürgermeisterin Diana Stöcker eingangs erläutert. Das frühe Festsetzen des Hebesatzes birgt allerdings laut der Vorlage das Risiko, dass die Stadt diesen zu hoch oder zu niedrig festsetzt. Bei einer zu großen Abweichung wäre eine neue Festsetzung noch im Jahr 2025 denkbar. Bis zum 30. Juni könnte ein solcher Beschluss gefasst werden, erläuterte Bara. In Anbetracht des Aufwands – vor allem müssten rund 15 000 Papier-Bescheide erneut verschickt werden – riet sie aber davon ab. Gegebenenfalls könnte für das Jahr 2026 eine Änderung erfolgen. „Wir sind aber schon der Meinung, dass es keine so große Veränderung mehr beim Hebesatz geben wird“, ergänzte Stöcker.

Zwischen 256 und 282

Das Transparenzregister des Finanzministeriums sieht für Weil übrigens einen Hebesatz zwischen 256 und 282 vor, berichtete Stöcker auf Nachfrage von Jürgen Walliser (UFW). Thomas Harms (FDP) appellierte, lieber einen niedrigeren Wert zu wählen, um den Bürgern entgegenzukommen. Es sei nicht in Ordnung, wie der Gesetzgeber mit ihnen umgehe. Stattdessen könne die Stadt sich doch die Verlängerung der Tram 8 sparen, meinte er. „Es handelt sich nicht um einen Fantasiebetrag“, stellte die OB klar. Es gehe darum, mit welchem Prozentsatz der gesamte Grundsteuerbetrag der Stadt (4,9 Millionen Euro) gleich bleibe. Bei einem Hebesatz von 250 ergebe sich ein Minus von 430 000 Euro, bei einem Hebesatz von 280 ein Überschuss von 109 000 Euro. „Wir sollten uns irgendwo zwischen 256 und 270 treffen. Menschen mit Einfamilienhäusern werden sehr bluten“, sagte Andrea Ufer (AfD). Sie bat, eine Härtefallregelung mitaufzunehmen. Eine solche sehe diese Steuer jedoch nicht vor, informierte Stöcker.

Nicht auf Geld verzichten

Es sei unheimlich wichtig, schnell zu handeln, befand Ulrike Fröhlich (Grüne). Viele Besitzer würden auf ihre Bescheide warten, sie bräuchten Klarheit. Wer sein Einfamilienhaus mit großem Grundstück vor 50 Jahren zu einem annehmbaren Preis erstanden habe, habe eine erhebliche Wertsteigerung erfahren, gab Thomas Bayer (Grüne) zu bedenken: Es sei fair, dafür mehr zu bezahlen. Die Stadt könne es sich zudem nicht leisten, auf Geld zu verzichten, meinte Andreas Rühle (UFW). Seine Meinung teilten Jürgen Walliser und Gustav Walliser (CDU), das Geld werde im Haushalt benötigt.

Hintergrund

Grundlage der Steuerreform
ist eine vollständige Neubewertung aller Grundstücke, heißt es in der Sitzungsvorlage. Dieser Vorgang ist noch immer nicht abgeschlossen. Die Finanzämter haben etwa wegen fehlender Steuererklärungen noch keine Festsetzung vorgenommen, teilweise wurden auch falsche Angaben der Steuerpflichtigen berücksichtigt. Die Datengrundlage der Verwaltung für die Ermittlung des neuen Grundsteuerhebesatzes ändert sich mit jedem neuen oder geänderten Messbescheid.

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