Weil am Rhein-Haltingen Altes Bahnbetriebswerk soll abgerissen werden – Was wird aus den historischen Loks?

Marco Fraune
Der alte Teil des Bahnbetriebswerks in Haltingen befindet sich in einem maroden Zustand. Der Denkmalschutz wurde bisher nicht aufgehoben. Foto: zVg

Die Bahn arbeitet an den Details für das denkmalgeschützte Haltinger Gebäude. Alte Eisenbahnfahrzeuge, die bewegliche Kulturdenkmale sind, stehen noch in der abgesperrten Lokhalle. Und nun?

Das Kulturdenkmal am Werkstättenplatz in Haltingen hat eine bewegte Vergangenheit hinter sich. Doch seit Jahren verfällt das aus dem Jahr 1912 stammende Bauwerk des DB-Werks Haltingen zusehends. Bei den jüngsten Untersuchen wurden laut einem Bahnsprecher Schäden festgestellt, welche eine sofortige Absperrung und Beseitigung der Gefahren erforderlich machten, heißt es auf Anfrage gegenüber unserer Zeitung. Die Folge ist ein Rückbau: „Wir gehen für einen möglichen Abriss aktuell von Jahresende 2024 aus.“ Der erforderliche Umfang werde mit dem Denkmalamt und den Gutachter abgestimmt. Gegebenenfalls müssten Teile der Halle abgerissen werden, um die Standsicherheit wieder herzustellen.

Die zur Haltinger BSW-Freizeitgruppe gehörende Werksdiesellok 189 (aus dem Jahr 1960) des früheren Zementwerks Kleinkems steht noch in der abgesperrten Halle. Foto: zVg

Historische Loks zu retten?

Gleichzeitig ist noch unklar, was aus den in der Halle befindlichen Lokomotiven wird. Als wertvollstes Exponat gilt der Elektrotriebzug elT 1801 a/b des DB-Museum, ein Museumstriebwagen. Konkret ist dies ein vierteiliger Triebzug aus dem Jahr 1935, der seit einem Schiebebühnensturz im Jahr 1999 hier schwer beschädigt abgestellt ist. Ob der zuvor voll betriebsfähige Museumstriebzug noch geborgen werden kann, dazu hält sich die Bahn bedeckt.

Ebenso wie zu den weiteren historischen Loks, die in der maroden Halle stehen: ein Schienenbus aus dem Jahr 1956 oder auch eine Werksdiesellok aus dem Jahr 1960 des früheren Zementwerks Kleinkems. Ohne exakte Zahlen zu nennen, verweist die Bahn auf folgende betroffene Fahrzeuge: verschiedene Elektrotriebwagen, mehrere Güterwagen, ein Schienenbus und eine Kleindiesellok. In der Fahrzeughalle gibt es zudem noch eine funktionierende alte Schiebebühne.

Das mit Abstand wertvollste Stück in der Halle: der Elektrotriebzug elT 1801 a/b aus dem Jahr 1935 Foto: zVg

Verfall bewusst toleriert?

Die Bahn sei in den vergangenen Jahren bezüglich der Räumung der Fahrzeuge „mit allen Beteiligten“ in Abstimmung gewesen, so der Bahnsprecher: „Leider ist die bisher nicht gelungen.“ Daher werde die Bahn bei der Planung um Umsetzung eines (Teil-)Abrisses alles versuchen, um die historischen Fahrzeuge zu erhalten

Kritik von früheren heimischen Bahn-Mitarbeitern wird aufgrund des Gebäudeverfalls gegenüber unserer Zeitung geäußert. Die Bahn habe die Halle verkommen lassen, bis dieser Abriss trotz Denkmalschutz möglich wird, heißt es. Die Bahn entgegnet auf diesen Vorwurf auf Nachfrage: So habe man die Halle regelmäßig gewartet und untersucht. „Es haben mehrfach Maßnahmen stattgefunden, die Tragfähigkeit der Halle zu erhalten“, so der Sprecher. „Zuletzt hat diese aber in sehr kurzer Zeit stark abgenommen.“ Die jüngsten Untersuchungen hätten dann zur sofortigen Absperrung geführt.

Die Schiebebühne des alten Bahnbetriebswerks Haltingen ist noch funktionsfähig. Foto: zVg

Die Einordnung der Stadt Weil am Rhein hinsichtlich der Vorwürfe eines bewusst herbeigeführten Verfalls fällt mit dem Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen aus: „Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen haben diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten“, zitiert Stadtsprecher Mirko Bähr. Weiter bestehe für Eisenbahninfrastrukturen eine Sicherheitspflicht. „Diesen Pflichten ist die DB offensichtlich nicht nachgekommen“, so das Weiler Denkmalamt. Aufgrund der Baufälligkeit des Gebäudes bestehe sogar zurzeit ein Betretungsverbot. Bähr: „Dies erschwert natürlich eine Bergung der Eisenbahnfahrzeuge.“

Mehrere Güterwagen befinden sich auch in der abgesperrten Halle. Foto: zVg

Wie geht es weiter?

Welcher genaue Zeitplan verfolgt wird und welche Kosten anfallen, wird laut der Bahn noch erarbeitet. Dies könne erst nach Vorlage des statischen Gutachtens voraussichtlich im Oktober beziffert werden. Von Seiten der Weiler Stadtverwaltung, die als Untere Denkmalbehörde und Untere Baurechtsbehörde zuständig ist, heißt es auf Nachfrage, dass es sich bei der Lokhalle um ein Kulturdenkmal handelt und der Denkmalschutz noch nicht aufgehoben wurde. Auch die noch in der Halle befindlichen Eisenbahnfahrzeuge seien bewegliche Kulturdenkmale nach dem Denkmalschutzgesetz. „Die Eigenschaft als Kulturdenkmal erlischt erst mit dem Vollzug des Abbruchs“, erklärt Stadtsprecher Bähr.

Der Stadt sei bekannt, dass die DB das Gebäude wegen Baufälligkeit abbrechen will. Im Rahmen des Antragsverfahren werde in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege das weitere Vorgehen, unter anderem auch die Bergung der sich noch im Gebäude befindlichen Eisenbahnfahrzeuge, begleitet.

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