Weil am Rhein IG Velo: Planung überdenken

Weiler Zeitung
Wenn es nach der IG Velo geht, sollte die Verkehrsplanung in der Humboldtstraße überdacht werden.                    Foto: Siegfried Feuchter Foto: Weiler Zeitung

Humboldtstraße: Geplanter verkehrsberuhigter Bereich und die Pendlerroute

„Ein verkehrsberuhigter Bereich bei der geplanten „Dreiländergalerie“ würde eine wichtige Radverbindung in Frage stellen“, stellt Jürgen Wiechert, Vorsitzender der IG Velo, fest.

Weil am Rhein. Anfang Februar hat der Weiler Gemeinderat den Bebauungsplan „Innenstadt West“ verabschiedet. Somit ist rechtlich alles geklärt für ein großteils neu bebautes Zentrum zwischen der Hangkante mit dem geplanten Einkaufszentrum „Dreiländergalerie“ sowie dem Kaufring- und Inselareal. Der Bebauungsplan ermöglicht hier eine Fußgängerzone sowie einen „Shared-Space“-Bereich.

Von der Humboldtstraße, in Höhe der Stadtbibliothek, bis zum jetzigen Schlaufenkreisel ist ein verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen. Auf dieser Strecke befindet sich auch die Zufahrt zum Parkdeck des Kaufrings sowie zur dortigen Esso-Tankstelle.

Im Radverkehrskonzept der Stadt Weil („Velo 2025“) und ebenso im Radverkehrskonzept des Landkreises Lörrach ist genau hier eine Pendlerroute eingetragen: von Haltingen beziehungsweise nach Haltingen auf dem heutigen Radweg entlang der Müllheimer Straße, vorbei an der Stadbibliothek und weiter bis zum Schlaufenkreisel. Auch die in Arbeit befindliche Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung „Oberrhein“ orientiert sich im Zuge der Müllheimer Straße an dieser längst vertrauten Radroute, erklärt die IG Velo.

Zudem zählt die Route zum „Rad-Netz Baden-Württemberg“ mit seinen Alltags- routen, die hier deckungs- gleich sind mit den Pendlerrouten. Diese Routen sollen den Radverkehr fördern. Damit das erreicht wird, müssen möglichst direkte und zügig befahrbare Strecken für Pendler und Alltagsradler angeboten werden, teilt die IG weiter mit.

Das aber passe nicht zu einem verkehrsberuhigten Bereich, wie er hier nun beabsichtig sei. Denn nach der Straßenverkehrsordnung dürfe in dieser Zone nur noch in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden – und Schrittgeschwindigkeit bedeute vier bis sieben Stundenkilometer. Fußgänger dürfen auf der gesamten Straßenbreite nicht gefährdet oder behindert werden. Ein Verlegen dieser nun doch in Frage gestellten Veloroute sei nicht vorgesehen, erklärt Wiechert.

Das kann laut IG Velo zur Folge haben, dass nach dem Einrichten eines verkehrsberuhigten Bereichs Radfahrer vermehrt wieder die Bundesstraße nutzen.

„Sollte die Planung in der Müllheimer Straße zwischen Humboldtstraße und Schlaufenkreisel vielleicht nochmals überdacht werden?“, fragt Wiechert

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