Weil am Rhein Klima- contra Denkmalschutz bei Photovoltaikanlagen

Saskia Scherer
Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden anzubringen ist bislang nicht so einfach. Foto: Pixabay

Wie kompliziert es aktuell ist, Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden anzubringen, treibt Ötlinger Einwohner um. Es gibt aber gute Nachrichten: In Zukunft soll es einfacher werden.

Die Forderung von Umweltminister Robert Habeck, künftig auf Öl- und Gasheizungen zu verzichten, nahm Axel Brombacher im Ötlinger Ortschaftsrat zum Anlass, an die Schwierigkeit zu erinnern, auf denkmalgeschützten Häusern Photovoltaikanlagen anzubringen.

In dem Stadtteil stehen viele Gebäude unter Denkmalschutz, zudem das Ortsbild als Gesamtanlage. Eine Wärmepumpe geht für Brombacher Hand in Hand mit einer Photovoltaikanlage. Einzelfälle könnten zwar gezielt geprüft werden. „Aber das ist sehr aufwändig“, kritisierte der Ortschaftsrat. Das bestätigte Claudio Bergermann, Leiter des Amts für Gebäudemanagement und Umweltschutz. „Ich denke aber, dass sich beim Denkmalschutz einiges bewegen wird. Das ist nicht mehr zeitgemäß“, befand er. Auch Wärmepumpen würden mittlerweile teilweise auf Dächern angebracht. „Da gäbe es dann auch Probleme.“

Neue Leitliniendes Landes

Kathrin Schröder-Meiburg verwies auf neue Leitlinien des Landes zur Installation von PV-Anlagen auf Kulturdenkmalen. Diese hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen im Juli vergangenen Jahres erlassen. „Demnach ist die Genehmigung regelmäßig zu erteilen, wenn sich die Solaranlagen der eingedeckten Dachfläche unterordnen und möglichst flächenhaft sowie farblich abgestimmt angebracht werden“, heißt es auf der Internetseite des Ministeriums. „Nur bei einer ,erheblichen Beeinträchtigung’ des Kulturdenkmals kann anders entschieden werden“, heißt es weiter.

Künftig auch gewöhnliche Anlagen?

Im Haltinger Ortschaftsrat hatte Eugen Katzenstein darauf hingewiesen, dass die Realisierung einer PV-Anlage auf einem Kulturdenkmal häufig viel teurer und weniger leistungsfähig als auf einem normalen Dach sei, weil sie etwa bestimmte optische Kriterien erfüllen müssen. Dass die bislang geforderten Anlagen zu teuer seien, habe das Denkmalamt aber mittlerweile erkannt, konnte Astrid Loquai, Leiterin der Stadt- und Grünplanungsabteilung, berichten. Man könne damit rechnen, künftig auch gewöhnliche Anlagen auf denkmalgeschützten Häusern anbringen zu dürfen (wir berichteten).

Ötlingens Ortsvorsteher Günther Kessler wies in der Ortschaftsratssitzung noch darauf hin, dass er bereits mit Rechts- und Ordnungsamtsleiterin Ellen Nonnenmacher im Gespräch sei. „Jemand vom Denkmalamt soll kommen, so dass wir unsere Fragen stellen können“, so seine Forderung. Übrigens: Auch er habe einen Antrag auf eine Photovoltaikanlage gestellt, der abgelehnt wurde.

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