Weil am Rhein Knöllchen nur noch nebenbei

Marco Fraune
Der Gemeindevollzugsdienst kontrolliert, dass nur Geschäfte geöffnet sind, die es auch tatsächlich dürfen. Foto: Marco Fraune

Coronavirus: Gemeindevollzugsdienst konzentriert sich auf Aufklärung und Landesvorgaben-Kontrollen

Weil am Rhein - Die strengen Coronavirus-Bestimmungen des Landes werden in Weil weitgehend eingehalten, wie die Rundgänge des Gemeindevollzugsdiensts in der ersten Woche zeigen. Diese sind „eng verknüpft mit Aufklärungsarbeit“, wie Rechts- und Ordnungsamtsleiterin Ellen Nonnenmacher auf Anfrage unserer Zeitung erläutert. Nur noch nebenbei werden Knöllchen verteilt.

Sowohl die Bevölkerung als auch die Inhaber der Geschäfte, die geöffnet haben dürfen, halten sich gut an die Verordnung des Landes, weiß Nonnenmacher. „Falls doch ein Verstoß durch den Gemeindevollzugsdienst festgestellt wurde, reagierten die angesprochenen Personen in den meisten Fällen einsichtig.“ Im Großen und Ganzen gehe es daher in Weil am Rhein recht ruhig zu.

Sensibilisierung fruchtet

„Das Konzept, die Menschen für die Situation zu sensibilisieren, hat sich bisher gut bewährt.“ Dennoch werde der GVD weiterhin Präsenz zeigen. So umfasst das Team regulär sechs Mitarbeiter. Lediglich in der Anfangszeit wurden die bestehenden Zweierteams aufgeteilt und durch Mitarbeiter aus anderen Bereichen der Stadtverwaltung ergänzt. „Dies erschien uns hilfreich, um eine möglichst gute Präsenz im Stadtgebiet zeigen zu können.“ Mittlerweile steht aber wieder die bisherige Teambesetzung. Der Personaleinsatz werde gegebenenfalls wieder an die Notwendigkeiten ausgerichtet.

Kontrolliert wurden und werden dabei alle Branchen und alle Stadtteile. Die meisten Betriebe kannten laut Nonnenmacher die neuen Regelungen des Landes schon und haben diese auch bereits umgesetzt. „Nur in wenigen Einzelfällen mussten wir nochmals bei den Geschäftsinhabern darauf hinwirken, wie die Regeln umzusetzen sind.“

Dies habe aber oft nicht am fehlenden Willen, sondern daran gelegen, dass die Landes-Verordnung insbesondere bezüglich der sogenannten Mischsortimente nicht ganz einfach zu verstehen gewesen sei. „Hier hat die letzte Überarbeitung der Verordnung nochmals Klarheit gebracht. Und da wir täglich neue Auslegungshinweise des Wirtschaftsministeriums zur Corona-Verordnung erhalten, werden wir bezüglich der Geschäfte am Ball bleiben.“

„Sehr herausfordernd“

Lob spricht die Rechts- und Ordnungsamtleiterin den Geschäftsinhabern aus, die sich viele Gedanken zur Einhaltung der Hygieneregeln gemacht haben. „Da waren durchaus kreative Lösungen dabei, die uns positiv überrascht haben.“ Vor allem die Geschäftsinhaber hatten aber auch Rückfragen zur Auslegung und Anwendung der neuen Landesverordnung. „Einige Regelungen darin wurden vom Land in der Eile nicht eindeutig formuliert, was bei der Anwendung nun Kapazitäten bindet, um in Rücksprache mit dem Landratsamt, dem Regierungspräsidium oder dem Ministerium selbst Klarstellungen zu erreichen.“

Dass die Verordnungen des Landes drei Mal nachts kamen und schon am nächsten Tag Gültigkeit hatten sei „sehr herausfordernd“ für die Kommunen gewesen, blickt Nonnenmacher auf anstrengende Phasen zurück.

Der meiste Informationsbedarf bestand laut Rathaus-Einschätzung zur Regelung, welche Einrichtungen geöffnet haben dürfen und welche nicht oder nur unter Auflagen. Dass sich jemand besonders daran gestört hätte, könne man nicht sagen. Wichtig sei, immer wieder darauf hinzuweisen, welchen Zweck die Verordnung des Landes hat: Sozialkontakte zu reduzieren, um die Ausbreitung des Corona-Virus so gut wie möglich einzudämmen.

Der ruhende Verkehr

Alle Regelungen der Landesverordnung seien weiter im Blick. Nonnenmacher: „Aufgrund der täglich neuen Auslegungshinweise zu den Geschäften werden wir weitere Kontrollen durchführen, gleichzeitig aber auch die Spiel- und Bolzplätze und sonstige Treffpunkte im Stadtgebiet nicht vernachlässigen.“

Auch der ruhende Verkehr werde weiterhin kontrolliert. „Das erfolgt nebenbei, wenn die Kollegen unterwegs sind. Auch wenn vielleicht nicht jedem Verkehrsverstoß in der gewohnten Weise nachgegangen werden kann, gibt es keinen Grund, von den Kontrollen abzusehen“, verweist die Amtsleiterin auf die Bedeutung, dass beispielsweise Feuerwehrzufahrten freigehalten sein müssen und nicht zugeparkt werden dürfen.

Ein Blick voraus

In der nächsten Zeit will die Stadt die Situation weiterhin im Blick behalten und darauf achten, dass die Regelungen des Landes eingehalten werden. Dies sei allein schon deswegen notwendig, weil jederzeit mit neuen Regelungen zu rechnen ist. Es heiße daher, aufmerksam zu bleiben. „Die größte Gefahr sehen wir darin, dass die Bevölkerung hinsichtlich der Einhaltung der Regelungen nachlässig wird und das angestrebte Ziel der Verordnung, die Virus-Ausbreitung einzudämmen, damit gefährdet wird.“

Mit einer Einschätzung, ob es noch zu einer Ausgangssperre kommen könnte, hält sich Nonnenmacher zurück. Darüber zu befinden, sei nicht Stadt-Sache.

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