Weil am Rhein Künftig werden Wettbüros besteuert

(sif)
Vom 1. Januar an werden in Weil am Rhein auch die Wettbüros besteuert. (Symbolbild) Foto: Archiv

Vom 1. Januar an werden in Weil am Rhein auch die Wettbüros besteuert.

Weil am Rhein - Vom 1. Januar an werden in Weil am Rhein auch die Wettbüros besteuert. Zwar hatte der Gemeinderat dies bereits im Jahr 2014 beschlossen, um zum einen die wachsende Zahl dieser Einrichtungen einzudämmen und zum anderen um das Suchtpotenzial zu minimieren. Doch die Wettbürosteuer musste ausgesetzt werden, weil der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in zwei Normenkontrollverfahren die Satzungen der Städte Mannheim und Lahr gekippt hatte. Mittlerweile gibt es aber eine neue Rechtsprechung. Danach hat das Bundesverwaltungsgericht dargelegt, unter welchen Voraussetzungen die Wettbüros besteuert werden können.

Dabei soll sich die Steuer an den Einsätzen für Sport- und Pferdewetten orientieren, die die Betreiber einnehmen. Die Stadtverwaltung schlägt vor, dass Betreiber von Wettbüros drei Prozent der für den Abschluss der Wetten aufgewendeten Beträge an Steuern bezahlen müssen. Der Finanzausschuss hat einstimmig der geänderten Vergnügungssteuersatzung zugestimmt, der Gemeinderat muss diesen Beschluss noch bestätigen. Jürgen Valley (SPD) begrüßte auch mit Blick auf die Suchtgefahren das Vorgehen.

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