Weil am Rhein Kunden ausgespäht und dann bestohlen

Weiler Zeitung

Gericht: 34-Jähriger wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Weil am Rhein (dr). Einen „milden Strafantrag“ nannte der Staatsanwalt am Mittwoch die neun Monate Freiheitsstrafe, die er für einen gewerbsmäßigen Dieb beantragt hatte. Richterin Jenne teilte die Meinung des Anklagevertreters und verurteilte einen 34-Jährigen zu neun Monaten. Entgegen dem Antrag des Staatsanwalts setzte sie die Strafe zur Bewährung aus.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 12. April des vergangenen Jahres zusammen mit einem weiteren Täter in einer Schnellgaststätte im Rheincenter einer Frau die Handtasche gestohlen zu haben. Am 15. April war er mit dem selben Mittäter wieder im Rheincenter unterwegs. Diesmal war seine Beute das Portemonnaie eines Mannes. Die Diebe waren aber aufmerksamen Sicherheitsmitarbeitern aufgefallen, die die Polizei alarmierten. Die mutmaßlichen Täter wurden festgenommen. Von beiden Taten gab es qualitativ hochwertige Aufnahmen von Überwachungskameras.

Er könne sich an nichts erinnern, da er zuvor ein Psychopharmakon eingenommen habe, ließ der Angeklagte den Dolmetscher übersetzen.

Das Gericht und der Angeklagte sahen sich danach die Videoaufnahmen an. Darauf war deutlich zu sehen, wie der Angeklagte mit wachem Blick seine potenziellen Opfer ausgespäht hatte. „Die Einnahme des Medikaments glaube ich ihnen nicht“, äußerte der Staatsanwalt später in seinem Plädoyer.

Der 34-Jährige hatte in den Jahren 2004 bis 2009 mehrere einschlägige Vorstrafen in Deutschland angesammelt. Ferner war er unter mehreren Identitäten mit Namen und Alter aufgetreten. Nach der Verurteilung zu 18 Monaten Freiheitsstrafe im Jahr 2009 war er nach Verbüßung von zwei Dritteln aus der Haft nach Algerien abgeschoben worden. Damals wurde ihm gesagt, dass er bei einer erneuten Einreise nach Deutschland die Reststrafe verbüßen müsse.

In den Jahren 2016 und 2017 war er laut Pass mehrfach für einige Wochen nach Mulhouse gereist. Als man ihn im April 2017 im Rhein- center festgenommen hatte, kam er zunächst zur Verbüßung dieser Reststrafe ins Gefängnis. Seit Oktober saß er in Untersuchungshaft.

„Durch die Videoaufnahmen haben wir einen eindeutigen Täternachweis“, führte der Staatsanwalt aus. Er vermutete, dass die kurzen Reisen nach Europa ausschließlich dem Zweck gegolten hätten, hier Diebstähle zu begehen – dies zumal, da der Angeklagte in Algerien eine Familie mit drei kleinen Kindern hat. Seinen Strafantrag auf neun Monate ohne Bewährung bezeichnete er als „milde“.

Der Verteidiger meinte, dass ein Urteil nicht auf Vermutungen gestützt werden dürfe. Er sprach sich für eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung aus. „Die Vorstrafen liegen bereits lange zurück“. Damit begründete Richterin Jenne ihre Entscheidung, die Strafe doch zur Bewährung auszusetzen. Ferner ordnete sie die Einziehung von 450 Euro an - der Wert der Beute bei den zwei Diebstählen.

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