In den Jahren 2016 und 2017 war er laut Pass mehrfach für einige Wochen nach Mulhouse gereist. Als man ihn im April 2017 im Rhein- center festgenommen hatte, kam er zunächst zur Verbüßung dieser Reststrafe ins Gefängnis. Seit Oktober saß er in Untersuchungshaft.
„Durch die Videoaufnahmen haben wir einen eindeutigen Täternachweis“, führte der Staatsanwalt aus. Er vermutete, dass die kurzen Reisen nach Europa ausschließlich dem Zweck gegolten hätten, hier Diebstähle zu begehen – dies zumal, da der Angeklagte in Algerien eine Familie mit drei kleinen Kindern hat. Seinen Strafantrag auf neun Monate ohne Bewährung bezeichnete er als „milde“.
Der Verteidiger meinte, dass ein Urteil nicht auf Vermutungen gestützt werden dürfe. Er sprach sich für eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung aus. „Die Vorstrafen liegen bereits lange zurück“. Damit begründete Richterin Jenne ihre Entscheidung, die Strafe doch zur Bewährung auszusetzen. Ferner ordnete sie die Einziehung von 450 Euro an - der Wert der Beute bei den zwei Diebstählen.