In der Grenzstadt sind zum Beispiel der Rathausplatz oder der Berliner Platz dem Fußgängerverkehr gewidmet. Insbesondere während des Wochenmarktes wird dort das Einhalten der Abstandsvorschriften nicht möglich sein, heißt es in der Mitteilung. Daher gelte auf dem Wochenmarkt ab sofort die Maskenpflicht. Gleiches gelte auf der Dreiländerbrücke sowie im Bereich des Aufgangs zur Brücke. „Die Hauptstraße ist von der aktuellen Verordnung noch nicht betroffen.“
Allerdings ist es laut Mitteilung insbesondere im Bereich zwischen Tramhaltestelle und Sparkassenkreisel sowie in Friedlingen auf den Gehwegen oftmals ebenfalls nicht möglich, den Abstand von 1,50 Metern einzuhalten. Daher appelliert die Stadtverwaltung an die Bürger, auch in diesen Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, um sich selbst und die Mitmenschen zu schützen.