Weil am Rhein Mehr Aufgaben erfordern zusätzliche Stellen

sas
Der Ausschuss beschäftigt sich mit der Ermittlung von Bodenrichtwerten. Foto: sba/Patrick Pleul

Bodenrichtwerte: Zustimmung zur Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses

Weil am Rhein -  Die Stadt Weil am Rhein will mit der Stadt Kandern, den Gemeinden Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Malsburg- Marzell und Schliengen sowie dem Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal (GVV) einen interkommunalen Gutachterausschuss bilden.

Hintergrund ist, dass bisher die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg bei den Gemeinden zu bilden sind und sich dadurch eine sehr kleinteilige Organisation ergibt, erläuterte Rechts- und Ordnungsamtsleiterin Ellen Nonnenmacher im Kultur-, Sport und Verwaltungsausschuss. Diese führe insbesondere bei der Auswertung der Kaufpreissammlung zur Ermittlung der Bodenrichtwerte zu einer nicht oder kaum ausreichenden Datengrundlage.

Jede beteiligte Gemeinde soll zwei Sitze im Ausschuss erhalten, also auch jede Gemeinde des GVV. „Es sollte zum einen eine ausreichende Vertretung und auch die notwendige Ortskenntnis sichergestellt sein, zum anderen sollte das Gremium aber auch nicht aufgebläht werden“, sagte Nonnenmacher.

Zusätzlich zur regulären Besetzung sollen noch jeweils zwei Verhinderungsvertreter benannt werden, so dass insbesondere bei der Sitzung des Gutachterausschusses zur Ermittlung der Bodenrichtwerte jede Gemeinde tatsächlich vertreten sein kann.

Der Kostenverteilungsschlüssel orientiert sich an den Einwohnerzahlen.

Da mit der Übertragung der Aufgabe von den einzelnen Gemeinden auf die Stadt Weil am Rhein bei der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses ein Mehraufwand einhergehen werde, wurde zusätzlicher Personalbedarf ermittelt – eine Erhöhung von einer auf 3,5 Stellen. „Diese sollten wir in diesem Jahr noch ausschreiben“, kündigte Nonnenmacher an.

Denn die Vereinbarung zur Bildung des Ausschusses soll am 1. Januar 2022 rechtswirksam werden – und dem Gutachterausschuss komme dann auch die Aufgabe zu, die künftig für die Grundsteuer relevanten Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 zu ermitteln. „Das ist sehr ambitioniert und hoffentlich noch machbar.“

26 Mitglieder

Jürgen Valley (SPD) erkundigte sich nach der Gesamtzahl der Gutachter und ob diese über eine bestimmte Qualifikation verfügen sollten. Es werden insgesamt 26 sein, berichtete die Amtsleiterin – je zwei aus den zwölf beteiligten Gemeinden und je ein Vertreter von den Finanzämtern Lörrach und Müllheim. Es solle sich um „fachkundiges Personal“ handeln.

Birgit Hinze-Rauchfuß monierte: „Es sollte doch eigentlich eine Vereinfachung sein, mit der etwas gespart werden kann. Jetzt aber müssen wir neue Stellen schaffen? Und wieso nur wir?“ Weil es nur eine Geschäftsstelle geben werde, erklärte Nonnenmacher. Auch Lörrach und Rheinfelden würden künftig Geschäftsstellen. Und OB Wolfgang Dietz ergänzte: „Es kommt auf die Perspektive an: Für das Land ist es schon eine Vereinfachung.“

Der KSVA gab schließlich einstimmig grünes Licht für die Vereinbarung zur Bildung des Ausschusses und der Schaffung von zweieinhalb Stellen. Am heutigen Dienstag entscheidet der Gemeinderat.

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