Da die Gebühren für das Jahr 2021 für die eingetretene Mehraufwendung nicht erhöht werden können, müsse das Defizit in den Folgejahren wieder einkalkuliert werden, heißt es im Nachtrag-Wirtschaftsplan. Dies könne erst passieren, wenn die Nachkalkulation für das Jahr 2021 erfolgt sei. „Sollte eine Abdeckung über die Gebührenausgleichsrückstellungen nicht möglich sein, verbleiben in diesem Fall nur noch die letzten Jahre des Gebührenintervalls, um das Defizit (ganz oder teilweise) einzukalkulieren.“ Wenn der erhöhte Bedarf im Bereich der Fremdleistungen für Spülungen erhalten bleibe, seien nachhaltige Gebührenerhöhungen die Folge.
Klar sei aber auch, dass künftig die Sanierungen sowie der Unterhalt der Kanäle im Mittelpunkt stehen, heißt es abschließend.