Im Gegensatz zur Nachbarstadt Lörrach kann bei entsprechender Abstandswahrung im Herzen der Weiler Innenstadt ohne Maske flaniert werden, doch das Mund-Nasenschutz-Tragen wird empfohlen. Einzig bei den beiden Wochenmärkten gilt eine Pflicht, nicht hingegen grundsätzlich auf der Dreiländerbrücke, wie von der Stadtverwaltung vor einem Monat noch mitgeteilt wurde. Denn: Laut der aktuellen Corona-Verordnung des Landes gelte eine Maskenpflicht in für den Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen wie Fußgängerzonen und Plätze, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. „Die Stadtverwaltung hat für Bereiche Empfehlungen zum Tragen einer Maske eingeführt, in denen es beengt zugehen kann“, erklärt Stadtsprecherin Junia Folk. Und diese Empfehlung sei durch eine Bitte zum Ausdruck gebracht, die auf Hinweisschildern steht – konkret beispielsweise an der Hauptstraße beidseitig im Bereich zwischen Schiller- und Bühlstraße sowie in Friedlingen im Abschnitt entlang der Geschäfte und auf der Dreiländerbrücke. „Auf Plätzen wie Rathausplatz, Berliner Platz und Sparkassenplatz gilt die Empfehlung ebenfalls für den Fall, wenn sich viele Menschen dort aufhalten und ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.“ Es gilt die 1,50-Meter-Maxime. Genau so sei die „Maskenpflicht“, wie sie in der Mitteilung der Stadt vor einem Monat kommuniziert wurde, auch zu verstehen, rückt Folk die damalige Ankündigung zurecht. „Es handelt sich also nicht um eine generelle Maskenpflicht.“
Erfahrungen der Polizei