Weil am Rhein Nachklapp eines langjährigen Rosenkrieges

Weiler Zeitung

Gericht: Sie: „Er war eifersüchtig und wollte die Kontrolle“ / Er: „Ich wollte sie nicht verletzen“ / Verwarnung wegen Nötigung

Die Anklage gegen einen 36 Jahre alten Mann lautete auf Raub. Am Ende des Verfahrens vor dem Schöffengericht Lörrach wurde er der Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung schuldig gesprochen – und verwarnt.

Von Gottfried Driesch

Weil am Rhein. Wie häufig bei Beziehungstaten stand in dem Verfahren Aussage gegen Aussage. Am 25. März 2016 kam es zwischen dem ehemaligen Paar zum großen Zerwürfnis. Einig waren sich der Beschuldigte und die Geschädigte nur darin, dass es in ihrer Beziehung immer wieder Höhen und Tiefen gegeben habe. Mehrmals habe man sich getrennt und wieder versöhnt.

Die Frau hatte vor dem jetzt zur Verhandlung anstehenden Tattag schon mehrmals die Polizei zur Hilfe in ihre Wohnung in Weil am Rhein gerufen. An besagtem 25. März soll ihr Partner zuerst ein Bild und zwei Vasen zertrümmert haben. Er sei stets sehr eifersüchtig und ein regelrechter Kontrollfreak gewesen, sagte die Ex-Freundin vor Gericht aus. In seiner Wut habe er sie dann zuerst aufs Bett geworfen, sie gewürgt und ihr das Smartphone aus der Hand gerissen. Dieses Handy habe ihr der Angeklagte einige Monate zuvor zum Geburtstag geschenkt. Der Streit sei dann weiter eskaliert. Dabei soll er gedroht haben: „Ich bringe dich um.“

Streit eskalierte

Der Angeklagte erzählte eine andere Version der Ereignisse. Das Smartphone habe er gekauft, aber bald nicht mehr gebraucht, erklärte er. Darum habe er es seiner Lebensgefährtin zur Benutzung überlassen, aber nicht geschenkt. Das Smartphone bezeichnete er deshalb als sein eigenes, das er der Frau einige Tage später aber wieder gegeben haben will.

Die Beschädigung von Bild und Vasen gab der Angeklagte zu. Er habe seine Freundin aber nicht verletzen wollen. Das sei eben bei der Rangelei geschehen.

Vor dem Plädoyer regte Richter Dietrich Bezzel an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Ein Raub käme als Anklagepunkt wohl nicht in Frage. Die weitere Schuld sei nicht sehr hoch.

Der Staatsanwalt erhob gegen diesen Vorschlag Einspruch und verlangte eine Verurteilung. Seiner Ansicht nach sei der Raub bewiesen. Er ging davon aus, dass das Smartphone an die Lebensgefährtin übereignet worden war und ihr dieses mit Gewalt entwendet worden sei. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 3000 Euro.

Der Verteidiger stellte fest, dass die Frau als einzige Tatzeugin sich in ihrer Aussage mehrfach in starke Widersprüche verwickelt habe. Teilweise habe man ihr direkt die Unwahrheit nachweisen können. Übrig bliebe eigentlich nur die Sachbeschädigung, die mit einer geringen Geldstrafe zu ahnden sei.

Das Schöffengericht sprach den Angeklagten der vorsätzlichen Körperverletzung, der Nötigung und Sachbeschädigung schuldig – und verwarnte ihn. Die Verhängung einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 70 Euro bleibt vorbehalten. Ferner muss der Angeklagte 2000 Euro in Raten an den Deutschen Kinderschutzbund zahlen.

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