Mit dem Verfahren soll im zweiten Los eine Konzession zur exklusiven Nutzung des Massengut-Terminals erfolgen. Übernommen wird demnach das derzeit noch von der Rheinhafengesellschaft geführte operative Geschäft, also der gesamten Betrieb des Massengut-Terminals (mitsamt Nebentätigkeiten) einschließlich des derzeit beschäftigten Personals. Auch hier heißt es, dass der Rheinhafen den Charakter eines öffentlichen Hafens beibehalten soll und die Übernahme und reibungslose Fortführung des operativen Geschäfts, gleichsam aber auch die Steigerung des Umfangs der Umschlagtätigkeit das Ziel ist.
Wie aus der gesamten Ausschreibung deutlich wird, erfolgt die Konzessionsvergabe im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der zuvor definierten Kriterien, darunter fällt auch die Leistungsfähigkeit.
Die Rheinhafengesellschaft Weil am Rhein ist Eigentümerin des Rheinhafens und betreibt diesen. Aufgeteilt ist das Areal in einen Container-Terminal und einen Massengutterminal, wobei beide mit Eisenbahninfrastruktur ausgestattet sind. Es geht in der Konzession um die exklusive Nutzung der Kaianlagen mit Liegeplätzen mit einer Länge von insgesamt 120 Metern (Container-Terminal) und zirka 220 Metern (Massengut-Terminal) sowie der darauf befindlichen, an das öffentliche Schienennetz angeschlossenen Eisenbahninfrastruktur sowie den Container- (Los 1) und/oder Massengut-Terminal (Los 2). Aufgabe der zu vergebenen Konzession ist die Durchführung von Umschlagtätigkeiten im trimodalen Verkehr.