Weil am Rhein Neue Hoffnung auf Tempo 30

Weiler Zeitung
Ob auf der Turmstraße Tempo 30 eingeführt wird, ist nun wieder offen. Foto: Marco Fraune Foto: Weiler Zeitung

Verkehr: Gemeinderäte beauftragen Verwaltung mit der Überprüfung des Weiler Vorrangstraßennetzes

Tempo 30 auf der Turm- und Bühlstraße ist noch nicht vom Tisch. Entgegen dem Ansinnen der Verwaltung, die Gemeindepolitik aufgrund der rechtlichen Bestimmungen außen vor zu lassen, soll nun sogar das große Paket aufgeschnürt und das Vorrangstraßennetz von einem Planer unter die Lupe genommen werden.

Von Marco Fraune

Weil am Rhein. Eine deutliche Mehrheit des Gemeinderats stimmte nicht nur für den FDP-Antrag, dass sich der Bau- und Umweltausschuss noch einmal mit der Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 in den Bereichen Turmstraße, Hauptstraße und Bühlstraße befasst – 14 Gemeinderäte waren dafür, fünf dagegen und einer enthielt sich. Außerdem fand sich mit elf Ja-Stimmen auch eine Mehrheit für den SPD-Antrag, das vor etlichen Jahren ausgewiesene Vorrangstraßennetz von einem externen Gutachter angesichts der veränderten Verkehrsverhältnisse überprüfen zu lassen. Auch mit diesem Thema soll sich der Ausschuss auseinandersetzen.

Oberbürgermeister Wolfgang Dietz bat aber um Verständnis, dass dies wohl noch Zeit braucht, da geeignete Planer schwer zu finden seien. Wie ausführlich berichtet, wollte die Verwaltung wegen der Gesetzeslage im Bau- und Umweltausschuss noch nicht einmal über den FDP-Antrag abstimmen lassen, da es sich um eine Bundesgesetzgebung handele, die eingehalten werden müsse – und eine Tempo-30-Regelung wegen der damit verbundenen Auflagen nicht möglich sei. „Der Antrag ist aus formellen Gründen abzulehnen“, unterstrich Erster Bürgermeister Christoph Huber am Dienstag im Gemeinderat die Verwaltungssichtweise.

Eine andere Meinung vertrat hingegen FDP-Fraktionschef Thomas Harms, der seine Kritik an den Darlegungen der Stadtverwaltung erneuerte. „Ich bin nicht einverstanden mit der Argumentation.“ So stellte der Freidemokrat infrage, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht, das Vorrangstraßennetz vorzuhalten. Außerdem gebe es auf der Hauptstraße in Alt-Weil, der Hinterdorfstraße und der Römerstraße auch Tempo 30. Darüber hinaus stellte er das gelieferte Zahlenwerk in Frage, das eine nicht zu hohe Verkehrsbelastung für die Turmstraße aufzeigte. „Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast“, heiße es, was er aber nicht als Unterstellung gewertet wissen wollte.

Angesichts der Tatsache, dass Kindergartenkinder die Turmstraße ebenso queren wie Kinder, die zur Leopoldschule wollen, und weiteren Fußgängern und Radfahrern, misst SPD-Fraktionschef Johannes Foege der Tempo-30-Prüfung eine sehr hohe Bedeutung bei, auch unter Lärmschutzaspekten. „Der Verwaltung sind gegenwärtig die Hände gebunden“, verstehe er die „juristisch saubere Beschlussvorlage“. Doch die Grundlage sei hier eine frühere Gemeinderatsentscheidung, die das Vorrangstraßennetz definierte. Daher müsse dieses System überprüft werden. Eine Neuorientierung sei notwendig. „Wir brauchen eine Weichenstellung, die sagt, ob wir das Vorrangstraßennetz benötigen.“

An dem bestehenden Netz wollte hingegen Andreas Rühle (UFW) festhalten. „Wir drehen uns ein bisschen im Kreis“, plädierte er angesichts der rechtlichen Vorgaben dafür, sich nicht noch einmal im Bau- und Umweltausschuss mit dem Thema zu befassen. Die Anwohner-Bedenken gelte es aber ernst zu nehmen. Gegebenenfalls könne eine Ampelanlage, die bei Bedarf von Fußgängern betätigt wird, helfen.

Für die Zurücküberweisung in den Ausschuss sprach sich hingegen auch Thomas Bayer (Grüne) aus, damit dort dann eine Lösung diskutiert und gefunden werden könne. „In der Bevölkerung entsteht der Eindruck, dass mit zweierlei Maß gemessen wird“, ergänzte Wolfgang Roth-Greiner. Er wisse darum, wie schwierig es ist, die Rechtslage zu erläutern, die nicht den Bedürfnissen der Bürger entspreche, meinte OB Wolfgang Dietz. „Doch das Gesetz hat Vorrang vor persönlichen Interessen. Die Verwaltung hält sich an Recht und Gesetz.“ Der Bundesgesetzgeber lege Tempo 50 fest. Nur wenn die Tatbestände erfüllt seien, könne Tempo 30 gelten.

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