Durch die Installation einer Ampelanlage könnte die Gefahrenstelle minimiert werden, was eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 Stundenkilometer im Bereich der Anlage beinhalten würde. Der restliche Streckenabschnitt verhalte sich aufgrund der Verkehrsmenge im polizeilichen Unfallbarometer unauffällig, heißt es.
2021 soll auf diesem Streckenabschnitt die Asphaltdeckschicht erneuert werden mit Flüsterasphalt, was eine erhebliche Geräuschminderung mit sich bringe.
Bei der Dorfstraße in Ötlingen (Kreisstraße 6328) wurden das Polizeipräsidium in Freiburg und der Straßenbaulastträger, der Landkreis Lörrach, gehört. Es wird lediglich einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Stundenkilometer auf Höhe des Kindergartens zugestimmt.
Nur auf Höhe der Kita
Hauptverkehrsstraßen dienen in erster Linie dem weiträumigen Verkehr, heißt es in der Stellungnahme der Polizei. Eine Einbeziehung solcher Straßen in die gemeindliche Verkehrsberuhigung durch 30 Stundenkilometer sei nach wie vor unzulässig. Es besteht allerdings eine Erleichterung für die Anordnung von Tempo 30 im unmittelbaren Zu- und Abfahrtsbereich von an diesen Straßen gelegenen Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern.
Da sich ein Kindergarten an der Dorfstraße befindet, ist es möglich, dort eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h anzuordnen. Dies gelte aber nicht für den Rest der Dorfstraße. Die Temporeduzierung ist außerdem nur möglich im Zeitraum der Öffnung des Kindergartens. Es sei nicht erforderlich, dass beide Fahrtrichtungen gleich gewichtet werden.
Im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2017 und dem 31. Oktober 2020 seien auf der gesamten Strecke fünf Verkehrsunfälle aufgenommen worden, darunter keine Unfälle durch Geschwindigkeit, sondern hauptsächlich beim Abbiegen oder Einparken, heißt es.
In der Stellungnahme des Landkreises wird angeführt, dass der Ausbauzustand der K 6328 landkreistypisch ohne besondere Auffälligkeiten sei. Die Leichtigkeit des Verkehrs werde allenfalls durch das Parkregime nachteilig beeinträchtigt. Nach Lärmaktionsplan würden in der Ortsdurchfahrt keine signifikanten Schwellenwerte überschritten. Auch die Verkehrsbelastung an sich sei auf der Straße gering, ebenso der Anteil des Schwerverkehrs, so das Ergebnis eines Verkehrsmonitorings.
Die Stadtverwaltung wird nun zur B 317 und zur K 6328 in Ötlingen die entsprechenden Stellungnahmen prüfen und dem Gemeinderat einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise unterbreiten, so die Ankündigung im Zwischenbericht.