Weil am Rhein Nicht überall wird es leiser

Saskia Scherer
 Foto: Alisa Eßlinger

Lärmaktionsplan: Behörden lehnen Temporeduzierung auf B 317 und Ötlinger Dorfstraße ab / An allen weiteren beabsichtigten Stellen genehmigt

Weil am Rhein - Neues in Sachen Lärmaktionsplan: Einer Temporeduzierung auf der B 317 auf 70 Stundenkilometer sowie auf der Dorfstraße in Ötlingen auf 30 km/h wird nicht zugestimmt, wie die Behörden mitgeteilt haben. Der Senkung auf Tempo 30 auf den gemeindeeigenen Straßen steht aber nichts im Weg.

Auf folgenden Straßen kann nun die Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer gemindert werden, heißt es im schriftlichen Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung des Lärmaktionsplans (Stufe 3): Hauptstraße zwischen Bühl- und Turmstraße, Heldelinger Straße, Breslauer Straße, Bühlstraße, Turmstraße und Oberbaselweg.

Für diese Straßen müssen die entsprechenden Verkehrszeichen bestellt werden, sodass noch in diesem Jahr mit einer Umsetzung gerechnet werden darf, heißt es in dem Bericht des Stadtbauamts weiter.

Das Stadtbauamt hatte Anfang November im Bau- und Umweltausschuss berichtet, dass die verkehrsrechtlichen Anordnungen auf Geschwindigkeitsreduzierung in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets bei den jeweiligen zuständigen Stellen beantragt wurden. Zwischenzeitlich sind die Ergebnisse eingegangen, weshalb ein aktualisierter Bericht erfolgte, der auch dem Gemeinderat vorgelegt wurde.

Kein Unfallschwerpunkt

Bei der B 317 sind das Polizeipräsidium Freiburg und der Straßenbaulastträger, das Regierungspräsidium Freiburg, angehört worden. Eine Unfallauswertung für den Streckenabschnitt zwischen der Feuerwehrausfahrt bis zum Anschluss Weil-Ost ergebe keine Hinweise auf eine signifikante Erhöhung von Verkehrsunfällen, heißt es in der Stellungnahme der Polizei.

An der Einmündung B 314/Nonnenholzstraße seien 17 Verkehrsunfälle aufgenommen worden, darunter aber kein Unfall aufgrund der Geschwindigkeit. „Es handelt sich meist um Fehler beim Ein- beziehungsweise Abbiegen auf die Bundesstraße.“

Ampel und Flüsterasphalt

Durch die Installation einer Ampelanlage könnte die Gefahrenstelle minimiert werden, was eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 Stundenkilometer im Bereich der Anlage beinhalten würde. Der restliche Streckenabschnitt verhalte sich aufgrund der Verkehrsmenge im polizeilichen Unfallbarometer unauffällig, heißt es.

2021 soll auf diesem Streckenabschnitt die Asphaltdeckschicht erneuert werden mit Flüsterasphalt, was eine erhebliche Geräuschminderung mit sich bringe.

Bei der Dorfstraße in Ötlingen (Kreisstraße 6328) wurden das Polizeipräsidium in Freiburg und der Straßenbaulastträger, der Landkreis Lörrach, gehört. Es wird lediglich einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Stundenkilometer auf Höhe des Kindergartens zugestimmt.

Nur auf Höhe der Kita

Hauptverkehrsstraßen dienen in erster Linie dem weiträumigen Verkehr, heißt es in der Stellungnahme der Polizei. Eine Einbeziehung solcher Straßen in die gemeindliche Verkehrsberuhigung durch 30 Stundenkilometer sei nach wie vor unzulässig. Es besteht allerdings eine Erleichterung für die Anordnung von Tempo 30 im unmittelbaren Zu- und Abfahrtsbereich von an diesen Straßen gelegenen Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern.

Da sich ein Kindergarten an der Dorfstraße befindet, ist es möglich, dort eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h anzuordnen. Dies gelte aber nicht für den Rest der Dorfstraße. Die Temporeduzierung ist außerdem nur möglich im Zeitraum der Öffnung des Kindergartens. Es sei nicht erforderlich, dass beide Fahrtrichtungen gleich gewichtet werden.

Im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2017 und dem 31. Oktober 2020 seien auf der gesamten Strecke fünf Verkehrsunfälle aufgenommen worden, darunter keine Unfälle durch Geschwindigkeit, sondern hauptsächlich beim Abbiegen oder Einparken, heißt es.

In der Stellungnahme des Landkreises wird angeführt, dass der Ausbauzustand der K 6328 landkreistypisch ohne besondere Auffälligkeiten sei. Die Leichtigkeit des Verkehrs werde allenfalls durch das Parkregime nachteilig beeinträchtigt. Nach Lärmaktionsplan würden in der Ortsdurchfahrt keine signifikanten Schwellenwerte überschritten. Auch die Verkehrsbelastung an sich sei auf der Straße gering, ebenso der Anteil des Schwerverkehrs, so das Ergebnis eines Verkehrsmonitorings.

Die Stadtverwaltung wird nun zur B 317 und zur K 6328 in Ötlingen die entsprechenden Stellungnahmen prüfen und dem Gemeinderat einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise unterbreiten, so die Ankündigung im Zwischenbericht.

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