Weil am Rhein Wählen nur mit Maske

Weiler Zeitung
Ein Hygienekonzept greift Foto: sba/Barbara Grindl

Hygienekonzept für Wahllokale

Weil am Rhein. Um die Durchführung der Bundestagswahl und den Besuch im Wahllokal für alle Wähler sowie für die Wahlhelfer möglichst sicher zu gestalten, wurde, wie bereits bei der Landtagswahl, ein umfassendes Hygienekonzept erarbeitet.

Für Wähler gilt im Wahllokal die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Ausnahmen seien lediglich aufgrund ärztlicher Bescheinigung oder eines sonstigen zwingenden Grundes möglich. „Wer keine Maske trägt und auf den zugleich keine Ausnahme zutrifft, kann nicht im Wahllokal wählen.“

Außerdem gilt es, im Wahllokal Abstand zu halten und die bereit gestellten Desinfektionsmöglichkeiten zu nutzen. Die Kontaktflächen im Wahllokal werden regelmäßig desinfiziert, heißt es. Außerdem werde eine ausreichende Durchlüftung des Wahllokals sichergestellt. Im Wahllokal selbst sollten sich nur zwei Wähler gleichzeitig aufhalten, damit die Abstandsregeln eingehalten werden können, so die Stadtverwaltung.

Personen, die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen oder die typische Symptome einer Covid-19-Infektion wie Husten, Fieber, Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns oder Atemnot aufweisen, dürfen nicht im Wahllokal wählen. Für diese kurzfristig erkrankten oder abgesonderten Personen besteht dann bis 15 Uhr am Wahltag die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen und die Unterlagen durch einen Bevollmächtigten abholen zu lassen, informiert die Stadtverwaltung abschließend.

Umfrage

Heizung

Der Ausbau des Fernwärmenetzes im Landkreis Lörrach nimmt Fahrt auf. Würden Sie, falls möglich, Ihr Haus an das Netz anschließen lassen?

Ergebnis anzeigen
loading