Weil am Rhein Politik soll Farbe bekennen

Weiler Zeitung
UFW-Stadträtin und Winzerin Susi Engler Foto: Fraune Foto: Weiler Zeitung

Antrag: UFW-Fraktion setzt auf Positionierung des Gemeinderats gegen Volksbegehren

Die Stadt Weil am Rhein soll sich klar gegen das Volksbegehren „Pro Biene“ aussprechen, fordern die Freien Wähler in einem Antrag an den Gemeinderat. „Die Auswirkungen auf die Stadt wären in der Fassung der Gesetzesinitiative gravierend und beträfen die gesamte Stadt und ihre Einwohner“, erklärte UFW-Stadträtin Susi Engler in der Ratssitzung. Der OB verwies zugleich auf Grenzen einer politischen Positionierung.

Von Marco Fraune

Weil am Rhein. In der von den Freien Wählern gewünschten öffentlichen Stellungnahme wird zudem festgehalten, dass die Stadt zum Artenschutz stehe und auch wie bisher hier Maßnahmen in Form von ökologischen Aufwertungen auf städtischen Flächen ergreife – „um die Flora und Fauna zu erhalten, zu unterstützen und die ökologischen Gebiete zu erweitern“. Die Stadt soll laut Engler klar sagen: „Artenschutz: Ja! Aber bitte nicht so.“

Die Haltinger Winzerin führte im Gemeinderat aus, wie die Stadt betroffen ist. „Die größten Teile der Landwirtschaft, des Obstbaus und des Weinbaus in Weil am Rein liegen in Schutzgebieten.“ Und hier sei nach der Gesetzesvorlage des Volksbegehrens keine Landwirtschaft mehr möglich, da dort kein Pflanzenschutz ausgebracht werden dürfe, inklusive biologischen Pflanzenschutzes. „Weiler, Haltinger, Ötlinger und Tüllinger Wein würde somit annähernd komplett aus den Regalen verschwinden, Obst nahezu aus dem ganzen Stadtgebiet/Tüllinger Berg wäre nicht mehr zu finden und die Landschaftspflege der Landwirte wäre passé.“ Als Auswirkungen zeigte die UFW-Stadträtin auf, dass sich die Landschaft verändere und der Tourismus stark rückläufig sei. „Weiler Betriebe würden in eine erhebliche Schieflage geraten oder gar den Betrieb einstellen müssen.“ Auch die Streuobstwiesen und Sonderkulturflächen würden laut Engler verschwinden. „Der Wochenmarkt würde zusammenschrumpfen.“

Vorgabe: Sachlich bleiben

Die Rechtslage einer politischen Positionierung samt Empfehlung für die Abstimmung beim Volksbegehren sei nicht so einfach, erklärte OB Wolfgang Dietz. Dabei verwies er auf ein Schreiben des Innenministeriums an die Kreisabstimmungsleiter für das Volksbegehren Artenschutz „Rettet die Bienen“. So gebe es für alle Abstimmungsorgane und sonstige mit der Vorbereitung und Durchführung eines Volksbegehrens befassten Personen hinsichtlich des Begehrens ein striktes Neutralitätsgebot. Für Amtsträger, die damit nicht befasst sind, gelte kein Gebot zur strikten Neutralität, sondern das weniger strenge Sachlichkeits- beziehungsweise Objektivitätsgebot. Damit dürfe Weil am Rhein die Haltung in sachlicher Weise zum Ausdruck bringen, „folglich sich in sachlicher Weise öffentlich für oder gegen den Gegenstand des Volksbegehrens aussprechen“.

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