Zu den kurzfristigen Maßnahmen (Zeitrahmen: die nächsten fünf Jahre) zählen die Beantragung der Aufnahme der B 3 in das Lärmsanierungsprogramm des Bundes, die Überprüfung der Installation einer festen Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich der „Zollfreien“, die Überprüfung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 Stundenkilometer auf der B 317 auf Höhe der Wohnbebauung mittels einer schalltechnischen Untersuchung, die Überprüfung des Einbaus von lärmoptimiertem Asphalt auf der B 3 und B 317, die Einrichtung von Parkraumbewirtschaftungszonen im Bereich der Leopoldshöhe sowie bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Blauenstraße.
Zu den langfristigen Maßnahmen (Zeitrahmen: mehr als fünf Jahre) gehört, dass über Grundrissbindung und Gebäudegestaltung eine Einflussnahme auf die Immissionssituation bei Neubauprojekten genommen werden soll. Außerdem sollen das Mobilitätskonzept „Weil am Rhein macht’s“, der Nahverkehrsplan des Landkreises sowie das Radverkehrskonzept „velo2025“ weiterverfolgt und umgesetzt werden. Bei der Anschaffung von neuen Fahrzeugen für den ÖPNV sollen diese mit Elektroantrieb ausgestattet werden.