Weil am Rhein Richter schlägt einen Widerrufvergleich vor

Weiler Zeitung

Gericht: Keine Entscheidung im Rechtsstreit Förderverein gegen Roll- und Schlittschuhverein Weil

Von Bernd Kohler

Weil am Rhein. Keine Entscheidung gibt es bisher im Rechtsstreit vor dem Landgericht Freiburg zwischen dem Förderverein des Roll- und Schlittschuhvereins (RSV) Weil am Rhein als Kläger und dem beklagten RSV, vertreten durch seinen Vorsitzenden Christian Bürgin. Streitpunkt sind rund 40 000 Euro, die Ernst Roser als Initiator des Fördervereins vom Sportverein, der aus den Abteilungen Kunstlauf und Rollhockey besteht, zurückfordert.

Der Vorsitzende Richter Loescher hatte es nicht einfach, sich in die schwierige Materie einzuarbeiten: „Ein Verein klagt gegen den eigenen Verein – eine solche Konstellation hatte ich bisher noch nicht auf dem Tisch.“ Auf seinen Vorschlag, beide Parteien sollten aufeinander zugehen, sich gütlich einigen und Null auf Null aus dem Verhandlungsraum gehen, wollten der Kläger und sein Rechtsbeistand Thomas Stump nicht eingehen.

Beide Parteien einigten sich dann aber auf einen Widerrufvergleich innerhalb der nächsten vier Wochen. Das heißt, Kläger und Beklagter verhandeln in dieser Zeit über einen Vergleich dahingehend, dass keine Zahlungsansprüche oder sonstige Anspruchsgründe bestehen.

Richter Loescher stellte in der Verhandlung fest, dass ab 2013 keine Fördergelder mehr an den Sportverein geflossen seien, deshalb keine Ansprüche für die Zeit danach gestellt werden können. Denn 2012 hatten die RSV-Mitglieder, also der Gesamtverein, ein Ende der Arbeit mit dem Förderverein beschlossen. Roser machte aber die Rückzahlung von Fördergeldern für den Zeitraum 2014 bis 2017 geltend, weil noch bestehende Verträge Gültigkeit hätten. In diesen Jahren will der Kläger mehr als 40 000 Euro aus eigener Tasche für Anschaffungen wie eine in der Halle installierte Zeitnehmeruhr und Lizenzgebühren für RSV-Spieler an den Schweizer Rollhockeyverband gezahlt haben.

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