Im Zusammenhang mit der B 3-Verlegung wurde das nicht ausgebaute Teilstück 2009 hergestellt. Da es jedoch in keinem Bebauungsplan aufgeführt war, wurde laut Verwaltung versäumt, Erschließungsbeiträge zu erheben. Unlängst hat nun die Gemeindeprüfungsanstalt die fehlenden Beiträge beanstandet. „Wir waren der Meinung, die Sache sei verjährt“, sagte Erster Bürgermeister Christoph Huber.
Mit mehrfachem Personalwechsel in der zuständigen Abteilung begründete Gerhard Bross auf Nachfrage von Axel Schiffmann (UFW) das Versäumnis. Johannes Foege (SPD) hält die nachträgliche Forderung für gerechtfertigt, da es um das Gleichheitsprinzip gehe. Zudem müsse man den betroffenen Eigentümern sagen, dass sie durch das jahrelange Versäumnis einen Zinsvorteil hätten.