Weil am Rhein „So ganz hasenrein war die Sache nicht“

Weiler Zeitung

Gericht: Verfahren gegen ein Ehepaar aus Holland wegen Steuerhinterziehung eingestellt / Auto überführt

Von Gerd Lustig

Weil am Rhein. „Wir hatten niemals vor, Steuern und Zollabgaben nicht zu bezahlen“, beteuerte die 70-jährige Angeklagte aus den Niederlanden sowie auch ihr 69-jähriger Ehemann im Zeugenstand.

Richter Dietrich Bezzel und auch der Staatsanwalt schenkten dieser Einlassung schon Glauben. „Doch so ganz hasenrein ist und war die Sache nicht“, hatte der Staatsanwalt so seine Bedenken. Und auch der Vorsitzende hatte „einige Ungereimtheiten in einem doch ungewöhnlichen Verfahren“ ausgemacht. Letztlich wurde aber das Verfahren wegen Steuerhinterziehung und einem Betrag von rund 8200 Euro gegen die Frau eingestellt. Dies aber – in gegenseitigem Einvernehmen – gegen die Zahlung einer Auflage in Höhe von 700 Euro.

Auflage von 700 Euro

Zunächst stand ein Betrag in Höhe von 1000 Euro im Raum. Da die Frau mit ihrem Mann eigens aus Holland für die Verhandlung angereist war, räumte das Gericht eine geringere Geldauflage ein. Der Betrag muss Mitte August bezahlt sein, sonst wird das Verfahren erneut aufgerollt.

Ende August 2016 war es, als die Angeklagte mit ihrem Mann und weiteren zwei Freunden ein Auto aus der Schweiz, wo das Ehepaar außer in den Niederlanden ebenfalls einen Wohnsitz hat, nach Holland überführen wollte. Dabei handelte es sich um einen Mercedes im Wert von etwa 26 000 Euro, der als Teilzahlung für einen bereits gekauften neueren Mercedes dienen sollte. Die Sache sollte über einen holländischen Autohändler abgewickelt werden, der an der deutsch-niederländischen Grenze beheimatet ist und mit dem man in früheren Jahren bereits einige solcher Deals über die Bühne gebracht hatte.

Am Autobahnzoll

Wie die 70-Jährige dem Amtsrichter schilderte, sei sie zunächst am Autobahngrenzübergang zum Schweizer Zoll gegangen. Dort hätte man sie dann zum deutschen Zoll geschickt.

Von dort sollte es zu einem Spediteur gehen. Weil es aber Samstagnachmittag war und dort niemand mehr anzutreffen war, seien sie ohne weitere Nachfragen in Richtung Niederlande gefahren, zumal sie auch noch die Nachricht erreichte, dass die Nichte schwer erkrankt sei. Zuhause sei sie zu dem Autohändler gegangen, habe das Auto übergeben. Hier sei ihr dann zugesichert worden, dass man sich um alle Formalitäten sowie Steuer- und Zollsachen kümmern wollte.

Das geschah aber zunächst nicht, etliche Monate tat sich nichts. Später wurde zwar bezahlt, doch da war das Verfahren wegen Steuerhinterziehung und einem Betrag von rund 8200 Euro schon angeleiert.

„Sie hätten am Grenzübergang Weil am Rhein unbedingt nochmals nachfragen oder aber den fälligen Steuerbetrag begleichen müssen“, redete Richter Dietrich Bezzel der 70-Jährigen ins Gewissen. Eine beratende Zollbeamtin hatte in der Verhandlung auf die Möglichkeit eines Versandverfahrens hingewiesen.

„In Treu und Glauben“

Doch davon hatte die Angeklagte bis dato nichts gewusst. „Wir haben gedacht, wir haben in Treu und Glauben gehandelt“, machte sie ebenso wie ihr Ehemann deutlich. Man habe nicht nachvollziehen können, dass die Spedition am Samstagnachmittag nicht besetzt sei und sei dann einfach gefahren, so die Einlassung.

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