Monika Gröber, Leiterin der Baurechtsabteilung im Rathaus stellte das Kataster vor. Erstellt worden sei es von Jasmin Kammerer, Sachbearbeiterin, sowie Tanja Nolasco, der zuständigen Stadtbaumeisterin für Denkmalschutz der Stadt Weil am Rhein, wo auch die untere Denkmalschutzbehörde angesiedelt sei, erklärte Gröber im Nachgang zur Sitzung. Die Anbringung von Solaranlagen im Ortskern ins infolgedessen künftig grundsätzlich erlaubt.
In Abstimmung mit Claudia Mann vom Landesamt für Denkmalpflege ist demnach das komplette, als Gesamtanlage seit 1981 unter Denkmalschutz stehende „Straßendorf Ötlingen“ abgegangen, kartiert und in zwei Kategorien eingeteilt worden.