Weil am Rhein Solarkataster wird vorgestellt

Beatrice Ehrlich
Über den Dächern Ötlingens Foto: Buch

In Ötlingen geht es nicht mehr um das „Ob“ der Anbringung von Solaranlagen, sondern um das „Wie“.

Endlich gibt es Gewissheit für die Einwohner Ötlingens, wie sie künftig vorgehen müssen, um PV- oder Solarthermie-Anlagen auf den Dächern ihrer Häuser anzubringen, um damit ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können: In der Ortschaftsratssitzung am Dienstag wurde das Solarkataster vorgestellt.

Monika Gröber, Leiterin der Baurechtsabteilung im Rathaus stellte das Kataster vor. Erstellt worden sei es von Jasmin Kammerer, Sachbearbeiterin, sowie Tanja Nolasco, der zuständigen Stadtbaumeisterin für Denkmalschutz der Stadt Weil am Rhein, wo auch die untere Denkmalschutzbehörde angesiedelt sei, erklärte Gröber im Nachgang zur Sitzung. Die Anbringung von Solaranlagen im Ortskern ins infolgedessen künftig grundsätzlich erlaubt.

In Abstimmung mit Claudia Mann vom Landesamt für Denkmalpflege ist demnach das komplette, als Gesamtanlage seit 1981 unter Denkmalschutz stehende „Straßendorf Ötlingen“ abgegangen, kartiert und in zwei Kategorien eingeteilt worden.

„Straßendorf Ötlingen“ steht unter Denkmalschutz

Alle Gebäude seien betrachtet worden, unabhängig vom Eigentümer, führte Gröber aus. Die Fachfrauen hätten geschaut, wo es besonders schützenswerte Dachflächen gibt, etwa entlang der Dorfstraße oder in Richtung Süden, um dort die typische „Postkartenansicht“ des Dorfes zu erhalten. Alle anderen wurden grün gekennzeichnet. Das heißt unter Einhaltung bestimmter, nicht zu eng gefasster Gestaltungsrichtlinien können dort Solaranlagen angebracht werden. Matt und monochrom müssten sie sein, so Gröber, und sie dürften keine Unruhe in die Dachfläche bringen. So sind etwa kleinteilige, „briefmarkenartige“ Belegungen nicht möglich.

Je prägender das Dach, desto höher die Ansprüche

Für die besonders erhaltenswerten Dachflächen, die nicht grün gekennzeichnet sind, gelten höhere Anforderungen. „Je hochwertiger und prägender ein Dach in Erscheinung tritt“, führte Gröber aus, „desto höher sind die Ansprüche an die Gestaltung“. So müssten Solaranlagen hier farblich an die Dachziegel angepasst werden oder sogar in diese integriert sein, letzteres natürlich nur, sofern es sich nicht um historische Ziegel handele. Zudem müsse der unteren Denkmalschutzbehörde ein detaillierter Gestaltungsplan vorgelegt werden.

Die Anhörung des Denkmalschutzes bei jedem einzelnen Bauvorhaben in der Gesamtanlage sei nicht mehr notwendig, was Genehmigungsprozesse vereinfachen würde. Nicht mehr das „Ob“ der Solaranlagen sei von nun an entscheidend, sondern das „Wie“, unterstrich Gröber.

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