Weil am Rhein Sperrzeit wird in Friedlingen nicht verlängert

Weiler Zeitung

Weil am Rhein (sif). Eine Verlängerung der Sperrzeiten für Gastronomiebetriebe in

Weil am Rhein (sif). Eine Verlängerung der Sperrzeiten für Gastronomiebetriebe in Friedlingen wird es nicht geben. „An der Rechtslage hat sich nichts geändert“, stellte Ellen Nonnenmacher, Leiterin des Rechts- und Ordnungsamts, im Gemeinderat fest, als sie Stellung zu einem Antrag von UFW-Stadtrat Andreas Rühle bezog. Dieser wiederum hatte sich auf eine Mitteilung des Landtagsabgeordneten Josha Frey (Grünne) bezogen, wonach Sperrzeitverkürzungen unter Umständen möglich seien, wenn es um die öffentliche Sicherheit gehe.

„Eine Verlängerung wäre nicht zu rechtfertigen“

Rühle hatte deshalb einen Vorstoß unternommen und eine Prüfung angeregt, ob im Sanierungsgebiet Ortsmitte Friedlingen die Sperrzeiten ausgedehnt werden können. Übrigens: Für Gaststätten beginnt die Sperrzeit unter der Woche um 3 Uhr, von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag jeweils um 5 Uhr.

Und daran wird sich vorerst nichts ändern. Laut Nonnenmacher kann in Friedlingen keine Rede davon sein, dass die öffentliche Sicherheit tangiert sei. Eine Auswertung der Straftaten und Ordnungsstörungen, die im Zusammenhang mit Gastronomiebetrieben in den Jahren 2016 und 2017 festgestellt wurden, ergab laut Rechtsamtsleiterin, dass eine allgemeine Sperrzeitverlängerung nicht zu rechtfertigen wäre. Unabhängig davon kündigt Nonnenmacher an, dass die Verwaltung die Entwicklung in Friedlingen im Auge behalten werde.

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