24 Einträge im Strafregister
Im Strafregister des Angeklagten stehen 24 Einträge, viele davon einschlägig. So wurde er beispielsweise 2014 wegen einer Serie von 14 Einbrüchen in Gartenlauben in Weil und Lörrach zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Zum Zeitpunkt der Tat war die Bewährung noch offen.
Der Staatsanwalt sah darum keine Möglichkeit, erneut eine Bewährungsstrafe zu beantragen. Sein Antrag lautete auf zwei Jahre und zehn Monate. Trotz der Bedenken des Gutachters sprach er sich für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aus. Auch die Verteidigerin sah darin die letzte Chance für ihren Mandanten. Einen konkreten Strafantrag stellte sie nicht.
Das Schöffengericht Lörrach unter Vorsitz von Dietrich Bezzel verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Wunschgemäß ordnete es die Unterbringung in einer Entzugsanstalt an. Der bestehende Haftbefehl bleibt in Vollzug.