Weil am Rhein Täter hat nichts dazugelernt

Gottfried Driesch
Bereits zum wiederholten Mal stand der Angeklagte wegen zahlreicher Einbrüche in Gartenlauben vor Gericht. (Symbolbild) Foto: Archiv

Zahlreiche Einbrüche: Zwei Jahre Freiheitsstrafe mit Unterbringung in Entziehungsanstalt.

Weil am Rhein - Man kann den 51 Jahre alten deutschen Mann aus Weil am Rhein einen Serientäter nennen: Bereits zum wiederholten Mal stand der Angeklagte wegen zahlreicher Einbrüche in Gartenlauben vor Gericht. Am Montag wurde er vom Schöffengericht Lörrach zu zwei Jahren Freiheitsstrafe mit Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt.

Im Einzelnen wurden dem Beschuldigten 26 Taten vorgeworfen. Von Mitte Mai bis Mitte Juli 2016 soll er neun Gartenhäuschen in Weil aufgebrochen haben. Ferner wird er verdächtigt, in zwei Firmen in Haltingen eingebrochen zu sein. Zehn weitere Taten soll er in Riehen verübt haben. Drei Einbrüche in Efringen-Kirchen, eine Tat in Lörrach sowie der Aufbruch eines Getränkewagens am Sportplatz in Weil am Rhein standen auch noch in der Anklageschrift. Die Staatsanwaltschaft bezifferte die Gesamtbeute auf 580 Euro und den Gesamtschaden auf 9000 Euro.

An vielen der Tatorte wurde DNA des Angeklagten eindeutig nachgewiesen. Bei einem der Einbrüche war er von einer Wildkamera aufgenommen worden und dadurch eindeutig zu identifizieren. Eine der Garteninhaberinnen hatte den Angeklagten schlafend auf ihrer Sitzschaukel angetroffen.

"Ich war in dieser Zeit obdachlos"

Der Angeklagte räumte die Taten grundsätzlich ein. Aber aufgrund der Vielzahl der Straftaten könne er sich nicht mehr an alles erinnern. Ziel der Einbrüche waren stets alkoholische Getränke. „Manchmal habe ich auch einfach einen Schlafplatz gesucht. Ich war in dieser Zeit obdachlos“, sagte der Beschuldigte.

Sieben Taten, bei denen es keine absolut sicheren Beweise gab, wurden im Hinblick auf die verbleibenden Anklagepunkte eingestellt. Für die Höhe des verhängten Strafmaßes hätte dies keine Bedeutung.

Der Angeklagte ist gelernter Koch. Im Laufe seines Lebens hat er in mehreren Gaststätten in Weil und in Lörrach gearbeitet. Sein großes Problem war der Alkohol. Schon vier Entziehungstherapien hat er erfolgreich absolviert. Aber immer wieder kam nach kurzer Zeit der erneute Absturz. Unregelmäßigkeiten bei der Arbeit und Entlassung waren die Folge.

Ein Gerichtsmediziner sah bei dem Angeklagten keine verminderte Zurechnungsfähigkeit gegeben. „Er hat die Einbrüche immer ohne Alkoholisierung verübt und erst danach den vorgefundenen Alkohol getrunken.“ Auch habe er erhebliche Zweifel, ob eine neuerliche Entwöhnungstherapie das Verhalten des Angeklagten ändern wird.

24 Einträge im Strafregister

Im Strafregister des Angeklagten stehen 24 Einträge, viele davon einschlägig. So wurde er beispielsweise 2014 wegen einer Serie von 14 Einbrüchen in Gartenlauben in Weil und Lörrach zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Zum Zeitpunkt der Tat war die Bewährung noch offen.

Der Staatsanwalt sah darum keine Möglichkeit, erneut eine Bewährungsstrafe zu beantragen. Sein Antrag lautete auf zwei Jahre und zehn Monate. Trotz der Bedenken des Gutachters sprach er sich für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aus. Auch die Verteidigerin sah darin die letzte Chance für ihren Mandanten. Einen konkreten Strafantrag stellte sie nicht.

Das Schöffengericht Lörrach unter Vorsitz von Dietrich Bezzel verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Wunschgemäß ordnete es die Unterbringung in einer Entzugsanstalt an. Der bestehende Haftbefehl bleibt in Vollzug.

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