Außerdem wird an diesen Standorten eine Mindestversorgung mit Trinkwasser und Toiletten und gegebenenfalls auch die Möglichkeit zur Zubereitung von Babynahrung bereitgestellt sowie die Möglichkeit zu einem wettergeschützten und wärmenden Kurzaufenthalt gegeben.
Am Notfalltreffpunkt Egerstraße ist darüber hinaus die Betreuung und gegebenenfalls die Unterbringung von obdachlosen Schutzbedürftigen sowie die Bereitstellung von Plätzen und die Unterstützung für Personen vorgesehen, die zu Hause auf lebenserhaltende Geräte angewiesen sind.
Auch selbst vorsorgen
Die Planungen der Stadt gehen entsprechend den allgemeinen Empfehlungen von einer Betriebsdauer von 72 Stunden aus. Sollte ein länger andauernder Stromausfall auftreten, ist allgemein von einer Lage auszugehen, die nur mit überörtlicher Hilfe bewältigt werden kann. Bezüglich der Planung der Notfalltreffpunkte stehen Stadtverwaltung und Feuerwehr unter anderem mit dem DRK, der Polizei und dem Landratsamt in Kontakt.
Die Einrichtung solcher Notfalltreffpunkte, macht die Stadtverwaltung deutlich, entbindet die Bevölkerung jedoch nicht von der Selbsthilfe und Selbstvorsorge. Hinweise gibt die Broschüre „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“, die unter https://bit.ly/3WNNCoj zu finden ist.
Weil am Rhein. Von den städtischen Gebäuden sind das Rathaus und die zentrale Feuerwache notstromversorgt, um die Betriebsfähigkeit zu gewährleisten. Im Falle eines längerfristigen flächendeckenden Stromausfalls wird der Verwaltungsstab der Stadt zusammenkommen, um über zu ergreifende Maßnahmen zu beschließen. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist auch im Krisenfall Aufgabe der Sicherheitsbehörden, insbesondere der Polizei, die dieser Aufgabe im Rahmen ihrer Kapazitäten nachkommen wird.
Die Stadtverwaltung steht im engen Austausch mit dem Wasserwerk hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Wasserversorgung bei einem Stromausfall. Primär ist hierbei an die Löschwasserversorgung zu denken. Bei der Trinkwasserversorgung können Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden, die auch zeitnah auftreten können. Diesbezüglich gilt die grundsätzliche Empfehlung an alle Haushalte zur Selbstvorsorge.
Auch die Bevorratung von Lebensmitteln gehört zur Selbstvorsorge der Bevölkerung. Die langfristige Bevorratung zur Versorgung der Bevölkerung durch die Stadt ist nicht möglich. Für den Fall eines längerfristigen Ausfalls der Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung staatliche Nahrungsreserven angelegt. Weitere Infos gibt es online unter www.ernaehrungsvorsorge.de/staatliche-vorsorge.