Weil am Rhein „Überbordende Bürokratie“

Weiler Zeitung
Jürgen Allweier Foto: sif Foto: Weiler Zeitung

Stellungnahme: Jürgen Allweier zu öffentlichen Ausschreibungen

Weil am Rhein. Die Berichterstattung über die Sanierung der Gemeinschaftsschule für 10,6 Millionen Euro und die Mehrkosten in Höhe von 2,7 Millionen Euro sowie die Tatsache, dass relativ wenige Handwerksunternehmen Angebote für das Großprojekt abgegeben haben, hat den Weiler Bauunternehmer Jürgen Allweier zu einer Stellungnahme veranlasst.

Diese hat folgenden Wortlaut: „In dem Bericht heißt es, dass Baufirmen und Handwerker derzeit voll ausgelastet seien. Dies stimmt und ist zum Teil auch der Tatsache geschuldet, dass wir trotz intensiver Bemühungen kaum noch Jugendliche für einen Handwerksberuf, insbesondere in den Berufen des Bauhauptgewerbes, für eine Ausbildung oder auch sonstige Nachwuchskräfte gewinnen können.

Dass viele Handwerker keine Angebote abgeben, hat möglicherweise auch andere Ursachen wie insbesondere die Qualität der Ausschreibung beziehungsweise die Tatsache, dass für die Abgabe eines Angebots 30 Seiten und mehr an Vorbemerkungen beigefügt sind, in denen der Unternehmer Verpflichtungen eingehen soll, die ein Endverbraucher bei keinem Rechtsgeschäft ausfüllen oder unterschreiben würde. Das ist eine überbordende Bürokratie ohne Ende.

Ebenso sollte man wissen, dass bei vielen Ausschreibungen örtliche, kleine mittelständische Betriebe für verschiedene ausgeschriebene Arbeiten Subunternehmer benötigen, da diese Arbeiten nicht von den Firmen selbst ausgeführt werden können. Hierbei steht der Betrieb, der den Auftrag erhält, in der Verpflichtung, für vom Subunternehmer eventuell nicht abgeführte Sozialabgaben, Mindestlohnverstöße, arbeitsschutzrechtliche Belange etc. in Haftung und Leistung zu treten.

Ebenfalls trägt auch die Auftrag nehmende Firma das Risiko und die Haftung für die Gewährleistungsansprüche aus Arbeiten des Subunternehmers.

Dies könnten zum Beispiel auch Gründe sein, warum Unternehmer und Handwerker sich überlegen, ob sie an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.“

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