Weil am Rhein UFW gegen Übernahme der Güterstraße

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Die Güterstraße erhitzt aktuell die Gemüter. Foto: Marco Fraune

Antrag: Bahn soll Besitzer der Straße bleiben / Verhinderung von Erschließungsbeitragszahlungen ist Ziel

Weil am Rhein-Haltingen -  Damit die Stadt gar nicht erst die Erschließungsbeiträge erhebt beziehungsweise erheben muss, soll eine Übernahme der Güterstraße von der Bahn durch die Stadt nicht angestrebt beziehungsweise abgelehnt werden. Das hat die UFW-Fraktion am Dienstagabend im Gemeinderat beantragt. Damit soll laut Axel Schiffmann vermieden werden, dass die Anwohner bis zu 25 000 Euro und mehr zahlen müssen.

„Sollte die Stadt von einer Übernahme der Straße absehen, bleibt sie aufgrund einer Instandhaltungsvereinbarung zwischen Stadt und DB dennoch in der Pflicht, die Fahrbahn instand zu setzen“, zitierte der UFW-Stadtrat aus dem Antrag. „Dann trägt die Kommune und somit die Allgemeinheit die Kosten und die Anwohner bleiben von den Erschließungskosten befreit.“

Sechs Punkte führen die Freien Wähler als Begründung an. So sei die Güterstraße seit rund 130 Jahren die einzige öffentliche genutzte Hauptverbindungsstraße für das Wohngebiet „Im Rad“. „Dass zwei erschlossene Gebiete über Jahrzehnte nur durch eine alternativlose Privatstraße der DB verbunden sein sollen, ist kaum verständlich beziehungsweise vermittelbar.“

Mit der damaligen Gemeinde Haltingen sei vor zirka 60 Jahren für alle Straßen „Im Rad“ eine Übernahmevereinbarung mit der DB abgeschlossen worden. Die Güterstraße sei damals nicht berücksichtigt worden. „Die Gründe sind nicht bekannt. Man kann nur vermuten, dass es sich um ein Versäumnis gehandelt hat.“ Dass nun, nach 60 Jahren, die Anwohner im Fall einer Übernahme Ersterschließungsbeiträge zahlen müssten, sei „ein Kuriosum“ und könne nicht auf Akzeptanz stoßen.

Für die Güterstraße existiere nach Kenntnisstand der UFW eine Instandhaltungsvereinbarung zwischen der Bahn und der Stadt Weil am Rhein bezüglich Reinigung und gegebenenfalls Räum- und Streupflicht sowie Fahrbahninstandhaltung. „Diese Vereinbarung ist unseres Erachtens ausreichend, den Betrieb der Straße aufrecht zu erhalten. Wir sehen in einer Übernahme durch die Stadt keinen Vorteil, außer dass sie die Kosten umlegen kann.“

Sollte laut UFW die Stadt die Straße übernehmen und Erschließungskosten verlangen (müssen), dann würde es nach deren Einschätzung zu einem Klageverfahren kommen. „Sollte gerichtlich festgestellt werden, dass Ersterschließungsbeiträge unverhältnismäßig sind, müsste die Stadt auch für die Kosten aufkommen“, so Schiffmann weiter. Und: Anstehende Straßenanpassungsarbeiten für die neuen Brücken sowie gesetzlich geforderte Entwässerungsarbeiten seien mit der DB als Eigentümer abzustimmen.

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