„Gegenüber Dritten, auch in Richtung der Medien, können wir keine Informationen über Verwaltungsverfahren mit Bezug zu persönlichen Daten geben“, heißt es von Seiten des Landratsamts als zuständige Verkehrsbehörde, die an die gesetzlichen Voraussetzungen gebunden sei. „Wir bedauern, dass wir daher auf den konkreten Fall und die Vorhaltungen nicht eingehen dürfen“, führt Kreis-Sprecher Thorsten Wrobel aus. Wichtig sei grundsätzlich die persönliche Zuverlässigkeit des Betriebsverantwortlichen. Die Prüfung diene in erster Linie dem Schutz der Kunden und der Verkehrssicherheit.
Haydar Kahraman kritisiert, dass Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorlagen. Leider habe ein Termin im Landratsamt seinerzeit keine Veränderung mehr gebracht. Dabei habe es sich bei den Punkten um Dinge gehandelt, die nicht für einen Entzug der Konzession ausreichen würden. Teilweise hat es sich laut Kahraman um Lappalien gehandelt, teilweise um verjährte Aspekte. Und dies habe das Gericht auch so beurteilt. Doch ihre Existenz sei ihnen einfach über Jahre entrissen worden.
„Keine auffälligen Fehler“
„Es gibt keine auffälligen Fehler in der Bearbeitung von Taxigenehmigungen und in der Überwachungstätigkeit des Landratsamts gegenüber dem Taxigewerbe“, kommentiert Kreis-Sprecher Thorsten Wrobel Aussagen, ob es in der Abteilung schon zu vielen verlorenen Gerichtsverhandlungen gekommen sei. Die Zahl von 18 verwaltungsgerichtlichen Verfahren könne aufseiten des Landratsamts in keiner Weise nachvollzogen werden. „Wir können nachvollziehen, dass in Teilen der Unternehmerschaft ein Laissez-faire der Verkehrsbehörde willkommen wäre, gegebenenfalls auch mit Blick auf die eigene wirtschaftliche Existenz. Dies würde aber der gesetzlichen Schutzaufgabe widersprechen und im Übrigen auch eine Wettbewerbsverzerrung auf dem Taximarkt bewirken“, heißt es.