Weil am Rhein Verlorene Existenz wieder aufbauen

Marco Fraune
Haydar und Mercan Kahraman wollen nach dem vor Gericht geschlossenen Vergleich ihren Taxi-Betrieb nun wieder aufnehmen. Foto: Marco Fraune

Gericht: Taxi-Betrieb Kahraman kann nach dreijährigem Rechtsstreit die Konzession zurückerhalten.

Weil am Rhein - Haydar und Mercan Kahraman atmen auf. Drei Jahre lang hat das Unternehmer-Ehepaar für die Verlängerung ihrer Taxi-Konzession gekämpft. In dieser Woche wurde mit einem beim Verwaltungsgericht Freiburg erzielten Vergleich mit dem Landratsamt der Weg für die Wiederbelebung des Weiler Taxi-Betriebs geebnet. Eine nervenaufreibende Zeit endet damit.

Seit Mitte 2018 ruht der Weiler Taxi-Betrieb aufgrund des Rechtsstreits. Zirka zehn Fahrer seien davon betroffen gewesen, teils langjährig Angestellte. Das Ehepaar und einer der Söhne hätten plötzlich ohne Einkommen dagestanden. Sechs Taxen gab es, erinnert sich Haydar Kahraman. Er musste ohne die Konzession als Lkw-Fahrer Geld verdienen, es folgte eine einjährige Arbeitslosigkeit. Das Paar sah sich gezwungen, das Reihenhaus in Haltingen zu verkaufen, es folgte eine Teilzeitbeschäftigung. Während all der Zeit wuchs die Verärgerung gegenüber der Behörde. Doch: „Das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat habe ich nicht verloren, deswegen habe ich weiter gekämpft.“

Und nun darf das Paar den Taxi-Betrieb laut dem Vergleichsurteil sukzessive wiederbeleben. Mit zwei noch vorhandenen Autos will das Paar starten, weitere sollen folgen. „Ich habe unsere Existenz zurückbekommen.“ Um einen möglichen Schadenersatz gegenüber dem Land werde es später gehen. Losgelöst vom monetären Aspekt tue es erst einmal gut, Recht bekommen zu haben. „Wir hatten aber auch immer unser Ziel vor Augen.“

Ohne Konzession und Haus

Eigentlich hatte der mittlerweile 60-jährige Haydar Kahraman im Jahr 2018 gedacht, dass die Verlängerungsbeantragung seiner Konzession im zuständigen Landratsamt Lörrach kein Problem darstellt, schließlich wurde der Betrieb schon 1985 aufgenommen und alle fünf Jahre geht es an die Verlängerung. Früher reichte eine Absichtserklärung gegenüber der Behörde zum Weiterbetrieb, erinnert sich der seinerzeit noch in Haltingen wohnende Vater des aktuellen Weiler FDP-Vorsitzenden Taylan Kahraman. Doch Mitte 2018 klappte es nicht mit der Verlängerung, die zuständige Abteilung verweigerte diese.

Ein Eintrag im Gewerbezentralregister aufgrund ungenehmigter gewerbsmäßiger Personenbeförderung aus dem Jahr 2013, eine Beförderung von Personen ohne erforderliche Genehmigung in vier Fällen im Mai 2018 sowie ein Verstoß gegen die Pflicht, Veränderungen des Betriebs unverzüglich anzuzeigen und ein erneuter gleicher Verstoß trotz schriftlicher Mahnung werden in einem Landratsamts-Schreiben von Mitte 2018 angeführt, das unserer Zeitung vorliegt. Im Folgemonat wurden der Antrag auf Weitergenehmigung für den Verkehr mit Taxen sowie ein Antrag auf Erweiterung für den Verkehr mit Taxen und Mietwagen abgelehnt – Kahraman glaubt, dass es sich wohl um die Folgen einer persönlichen Fehde mit dem Mitarbeiter handele.

Der lange Rechtsstreit folgte, zwischenzeitlich mit einem Widerspruchsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg – der nun mit dem Vergleich endete. Demnach erklärt das beklagte Land, dass nun keine Anhaltspunkte für die persönliche Unzuverlässigkeit des Klägers mehr bestünden. Der Kläger habe das Recht, den Taxibetrieb wieder aufzunehmen, wobei noch ein vollständiger Genehmigungsantrag mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen gestellt werden muss.

Unterschiedliche Sicht

„Gegenüber Dritten, auch in Richtung der Medien, können wir keine Informationen über Verwaltungsverfahren mit Bezug zu persönlichen Daten geben“, heißt es von Seiten des Landratsamts als zuständige Verkehrsbehörde, die an die gesetzlichen Voraussetzungen gebunden sei. „Wir bedauern, dass wir daher auf den konkreten Fall und die Vorhaltungen nicht eingehen dürfen“, führt Kreis-Sprecher Thorsten Wrobel aus. Wichtig sei grundsätzlich die persönliche Zuverlässigkeit des Betriebsverantwortlichen. Die Prüfung diene in erster Linie dem Schutz der Kunden und der Verkehrssicherheit.

Haydar Kahraman kritisiert, dass Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorlagen. Leider habe ein Termin im Landratsamt seinerzeit keine Veränderung mehr gebracht. Dabei habe es sich bei den Punkten um Dinge gehandelt, die nicht für einen Entzug der Konzession ausreichen würden. Teilweise hat es sich laut Kahraman um Lappalien gehandelt, teilweise um verjährte Aspekte. Und dies habe das Gericht auch so beurteilt. Doch ihre Existenz sei ihnen einfach über Jahre entrissen worden.

„Keine auffälligen Fehler“

„Es gibt keine auffälligen Fehler in der Bearbeitung von Taxigenehmigungen und in der Überwachungstätigkeit des Landratsamts gegenüber dem Taxigewerbe“, kommentiert Kreis-Sprecher Thorsten Wrobel Aussagen, ob es in der Abteilung schon zu vielen verlorenen Gerichtsverhandlungen gekommen sei. Die Zahl von 18 verwaltungsgerichtlichen Verfahren könne aufseiten des Landratsamts in keiner Weise nachvollzogen werden. „Wir können nachvollziehen, dass in Teilen der Unternehmerschaft ein Laissez-faire der Verkehrsbehörde willkommen wäre, gegebenenfalls auch mit Blick auf die eigene wirtschaftliche Existenz. Dies würde aber der gesetzlichen Schutzaufgabe widersprechen und im Übrigen auch eine Wettbewerbsverzerrung auf dem Taximarkt bewirken“, heißt es.

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