Weil am Rhein (sas). Ein 25-Jähriger Weiler ist am Dienstag vom Schöffengericht wegen versuchter Nötigung unter Einbeziehung einer in anderer Sache verhängten Geldstrafe zu einer Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 28 Euro verurteilt worden. Vom Vorwurf der zweifachen Vergewaltigung wurde der Angeklagte freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, teilt Amtsgerichtssprecher Christoph Gadesmann auf Nachfrage mit.