Weil am Rhein Vom Gericht zu Geldstrafe verurteilt

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Ein 25-jähriger Weiler stand vor Gericht. Foto: pixabay

Weil am Rhein (sas). Ein 25-Jähriger Weiler ist am Dienstag vom Schöffengericht wegen versuchter Nötigung unter Einbeziehung einer in anderer Sache verhängten Geldstrafe zu einer Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 28 Euro verurteilt worden. Vom Vorwurf der zweifachen Vergewaltigung wurde der Angeklagte freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, teilt Amtsgerichtssprecher Christoph Gadesmann auf Nachfrage mit.

Weil am Rhein (sas). Ein 25-Jähriger Weiler ist am Dienstag vom Schöffengericht wegen versuchter Nötigung unter Einbeziehung einer in anderer Sache verhängten Geldstrafe zu einer Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 28 Euro verurteilt worden. Vom Vorwurf der zweifachen Vergewaltigung wurde der Angeklagte freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, teilt Amtsgerichtssprecher Christoph Gadesmann auf Nachfrage mit.

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, im November 2019 seine damalige Lebensgefährtin durch Drohungen und Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben (wir berichteten). Als die Geschädigte hierdurch schwanger geworden sei, habe er gedroht, dies ihren Eltern zu offenbaren, um die Geschädigte hierdurch und durch Anwendung von Gewalt erneut zu vergewaltigen.

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