Weil am Rhein Wegen Raub und Körperverletzung verurteilt

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Das Lörracher Schöffengericht verhandelte den Fall. Foto: dpa/Uli Deck

Justiz: Bewährungsstrafe für 28-Jährigen / Täter wohl unter Drogeneinfluss / Geschädigte Frau leidet noch immer

Weil am Rhein (dr). Raub an der Tramhaltestelle in der Innenstadt von Weil am Rhein: Am 17. Februar dieses Jahres war es in den frühen Abendstunden zu dieser Tat gekommen. Jetzt musste sich der Täter, ein 28 Jahre alter Mann vor dem Schöffengericht Lörrach verantworten. Dieses verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten – die Strafvollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte hatte die geschädigte Frau zunächst gefragt, wie er wieder in die Schweiz käme. Die Geschädigte verwies den Mann auf die Tram in Richtung Basel. Da habe der Mann die Frau angefasst. Sie hätte ihn noch weggestoßen. Plötzlich habe der Beschuldigte die Frau mehrfach auf den Arm geschlagen, so dass die in der Achselhöhle festgeklemmte Geldbörse mit etwa 100 Euro heruntergefallen sei. Der Beschuldigte habe diese ergriffen und außerdem das in der Jacke der Frau steckende Handy herausgezogen. Danach rannte er weg.

Am Tatort zurückgeblieben war der Mund-Nasenschutz des Täters. Dadurch konnte eine DNA-Übereinstimmung mit einem in Spanien lebenden Mann hergestellt werden. Das Amtsgericht Lörrach erließ Mitte Mai einen internationalen Haftbefehl. Der Beschuldigte konnte am 10. Juli festgenommen werden – seit 30. Juli sitzt er in Deutschland in Untersuchungshaft.

Der Angeklagte schilderte Details aus seinem Leben. In Spanien habe er Kokain, Alkohol und Tabletten konsumiert. Nach einer Therapie sei er zunächst sauber gewesen. Mit Bekannten sei er Anfang 2021 nach Basel gegangen, wo er rückfällig geworden sei. Das sei wohl auch der Grund gewesen, warum er die Frau in Weil am Rhein angegriffen habe. Tatsächlich hatte die Geschädigte bei der Polizei ausgesagt, dass der Täter merkwürdig glasige Augen gehabt habe und nur gelallt habe.

Die Frau leidet immer noch stark unter dem traumatischen Ereignis. Darum ersparte der Richter der Geschädigten auch die persönliche Aussage im Angesicht des Täters – die Aussagen wurden verlesen. Laut Opferbericht leidet die Geschädigte unter Schlafstörungen und verlässt aus Angst kaum noch die Wohnung.

Verständigung

Schon kurz nach Beginn der Hauptverhandlung trafen sich das Gericht, der Staatsanwalt und der Verteidiger zu einem Erörterungsgespräch. Dabei kam er zu einer Verständigung: Als Gegenleistung für ein vollumfängliches Geständnis wurde dem Angeklagten ein Strafrahmen zwischen zwölf und 18 Monaten Freiheitsstrafe zugesichert.

In einer Verteidigererklärung räumte der Angeklagte danach die Tat ein und fügte sein Bedauern an.

Der Staatsanwalt forderte 18 Monate Freiheitsstrafe. Da der Angeklagte bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war und außerdem bereits vier Monate in U-Haft gesessen habe, könnte die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Ferner beantragte er 270 Euro Einziehung des durch den Raub erbeuteten Wertes und 700 Euro Geldauflage.

Der Verteidiger orientierte sich mit seinem Antrag am unteren Ende des vereinbarten Strafkorridors.

Das Schöffengericht Lörrach unter dem Vorsitz von Christoph Gadesmann verurteilte den Angeklagten wegen Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu 16 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Ferner werden 200 Euro eingezogen. Von einer Geldauflage sah das Gericht ab, da der Angeklagte zurück nach Spanien geht und erst wieder eine Arbeitsstelle finden muss.

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