Der Staatsanwalt forderte 18 Monate Freiheitsstrafe. Da der Angeklagte bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war und außerdem bereits vier Monate in U-Haft gesessen habe, könnte die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Ferner beantragte er 270 Euro Einziehung des durch den Raub erbeuteten Wertes und 700 Euro Geldauflage.
Der Verteidiger orientierte sich mit seinem Antrag am unteren Ende des vereinbarten Strafkorridors.
Das Schöffengericht Lörrach unter dem Vorsitz von Christoph Gadesmann verurteilte den Angeklagten wegen Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu 16 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Ferner werden 200 Euro eingezogen. Von einer Geldauflage sah das Gericht ab, da der Angeklagte zurück nach Spanien geht und erst wieder eine Arbeitsstelle finden muss.