Weil am Rhein Werte werden gemeinsam ermittelt

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Den Bodenrichtwerten kommt mit Blick auf die künftige Neuordnung der Grundsteuer eine besondere Bedeutung zu. Foto: pixabay

Bodenrichtwerte: Interkommunaler Gutachterausschuss ist bei der Stadt Weil am Rhein angesiedelt

Gemeinsame Sache: Die Mitglieder des interkommunalen Gutachterausschusses, der die Bodenrichtwerte ermittelt, sind jüngst erstmals zusammengekommen. Dabei stand, wie im Nachgang berichtet wird, zunächst das Kennenlernen im Vordergrund.

Weil am Rhein - Der gemeinsame Gutachterausschuss wurde zum 1. Januar neu gegründet. Das Gremium, das im Weiler Rathaus seinen Sitz hat, ist zuständig für Weil am Rhein, Bad Bellingen, Binzen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Fischingen, Kandern, Malsburg-Marzell, Schallbach, Schliengen, Rümmingen und Wittlingen.

Der Gutachterausschuss ermittelt die Bodenrichtwerte, führt und wertet die Kaufpreissammlung aus, gibt Auskunft aus der Kaufpreissammlung und der Bodenrichtwertkarte und erstellt Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Bisher hatte jede Gemeinde einen eigenen Gutachterausschuss. Künftig wird gemeinsame Sache gemacht. Aber warum? Weil es bei vielen kleineren Gemeinden während eines Jahres nicht zu genügend Verkäufen kommt, um aus den daraus erzielten Kaufpreisen eine Bodenrichtwertkarte zu erstellen. Das Land geht davon aus, dass rund 1000 Kauffälle pro Jahr erforderlich sind, um eine bessere Datengrundlage zu erhalten. Die größte Stadt in diesem Verbund, Weil am Rhein, kam allein bislang auf 300 bis 400 Fälle, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung.

Das Land hat deshalb die Möglichkeit geschaffen, einen gemeinsamen Gutachterausschuss zu bilden. Jede Gemeinde schickt zwei Vertreter in den Ausschuss und kann noch zwei Stellvertreter benennen. Damit soll gewährleistet sein, dass bei den Sitzungen jede Gemeinde auch vertreten ist und so der örtliche Sachverstand genügend berücksichtigt wird, heißt es in der Mitteilung weiter. Auch das Finanzamt ist mit dabei. Der hiesige Gutachterausschuss hat die Besonderheit, dass aufgrund der entsprechenden Zuteilung die Finanzämter Müllheim und Lörrach involviert sind. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte muss jeweils ein Vertreter der Behörde anwesend sein.

Wichtig für die Grundsteuer

Mit der Neuordnung der Grundsteuer, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, bekommen die Bodenrichtwerte eine entscheidende Rolle. „Von ihnen hängt ab, wie viel Grundsteuer die Kommunen erheben können. Ein Bodenrichtwert gibt an, was ein Grundstück in einer bestimmten Lage wert ist“, teilt die Stadt mit.

Übrigens: Die Grundstücke müssen allesamt zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet und die Bodenrichtwerte bis spätestens 30. Juni 2022 an das Land übermittelt werden, sonst kann 2025 keine Grundsteuer erhoben werden. „Damit würden den Kommunen wichtige Einnahmen wegbrechen.“

Geschäftsstelle künftig in Haltingen

Die Geschäftsstelle, die bei der Stadt Weil am Rhein angesiedelt ist, setzt sich derzeit aus den Sachbearbeitern Silke Schmid, Doris Reiß und Jannis Mohring zusammen. Zukünftig soll die Geschäftsstelle im Rathaus in Haltingen ihren Sitz haben und ist ansprechbar für die Bürger im Zuständigkeitsbereich des gemeinsamen Gutachterausschusses. Organisatorisch ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses derzeit dem Dezernat von Bürgermeister Martin Gruner zugeordnet.

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