Zu einem Auffahrunfall auf der Zollfreien Straße ist es am späten Sonntagabend kurz nach der Abzweigung/Einmündung zum Laguna-Badeland gekommen (wir berichteten).
Der von einem Auffahr-Unfall betroffene Fahrer eines Kleinkraftfahrzeugs fordert Tempo 70 auf der „Zollfreien“. Verkehrsexperten sehen Sicherheitsdefizite bei diesem Fahrzeugtyp.
Zu einem Auffahrunfall auf der Zollfreien Straße ist es am späten Sonntagabend kurz nach der Abzweigung/Einmündung zum Laguna-Badeland gekommen (wir berichteten).
Ein Auto ist dabei auf ein E-Kleinfahrzeug – genannt auch „Microcar“ oder „Mopedauto“ – aufgefahren. Während der Unfall für die beiden Beteiligten glimpflich ausging – sie wurden nur leicht verletzt – erlitten die Fahrzeuge Schäden und mussten abgeschleppt werden. Zur Unfallursache kann die Polizei aktuell keine Aussagen treffen.
Hätte ein Tempolimit an dieser Stelle den Unfall an dieser Stelle entschärfen können? Diese Frage stellt sich einer der Unfallbeteiligten, der sich bei unserer Zeitung gemeldet hat und seine Eindrücke schildert. Demnach sei er auf seinem Heimweg vom Laguna, wo er arbeitet, auf die „Zollfreie“ eingebogen und kurz darauf von einem hinter ihm fahrenden Auto touchiert worden.
Während sein Kleinkraftfahrzeug nach Kreiselbewegungen auf der Straße stehen blieb, sei der am Unfall beteiligte Pkw durch die Kollision über die Gegenfahrbahn auf eine Böschung gelenkt worden und dort erst nach etwa hundert Metern zum Stehen gekommen.
Es sei nicht bekannt, mit welcher Geschwindigkeit der Pkw auf den Kleinkraftwagen aufgefahren sei, sagt zu dieser Frage Polizeisprecher Thomas Batzel. Zur Unfallursache könne man derzeit nichts sagen.
Die Einmündung Nonnenholzstraße/B 317 Zollfreie sei auf jeden Fall im Sinne der Statistik kein Unfallschwerpunkt, an dem gehäuft Unfälle stattfinden, lässt er wissen. Verwarngeldunfälle seien in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt.
Als untere Straßenverkehrsbehörde wäre die Stadt Weil am Rhein für die Anordnung eines Tempolimits zuständig, aber nur mit Zustimmung des Regierungspräsidiums in Freiburg. Das RP stimmt hier jedoch nicht zu, schreibt die Stadtverwaltung auf Nachfrage. Die Voraussetzungen für ein Tempolimit seien aus Sicht des RP nicht gegeben - auch weil es keine Unfallhäufungsstelle sei.
Oder ist die Sicherheit in Kleinkraftfahrzeugen generell ein Problem? Die Frage, ob er sich in seinem im Vergleich zu einem Auto doch recht kleinen Fahrzeug unsicher fühle, verneint der Zeuge. „Meine Erfahrungen im Straßenverkehr sind zu 98 Prozent harmonisch“, sagt er. Drängler gebe es immer.
Auch dass sein Auto lustig aussehe und das 45 km/h-Schild gut erkennbar auf der Rückseite angebracht sei, trage dazu bei, andereVerkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam zu machen, meint er.
Sein Weg führe ihn täglich von Rümmingen über Binzen nach Weil am Rhein, auf einem Teil der Strecke gelte Tempo 30, zwischen Rümmingen und Binzen Tempo 80, und auf der Höhe der Vitra biete die Zweispurigkeit der Fahrbahn anderen die Möglichkeit zum Überholen, argumentiert der 40-Jährige, warum das E-Microcar für seine Bedürfnisse genau das richtige Fahrzeug sei.
Kritischer ist die Einschätzung von Michael Gebhardt, Sprecher beim Kraftfahrzeugverband ADAC. „Grundsätzlich sind Microcars nur bedingt empfehlenswert“, sagt er. Vor allem der Einsatz bei Nacht und auf der Landstraße sei nicht ungefährlich, da die zwei Rücklichter anderen, schnelleren Verkehrsteilnehmern suggerieren würden, dass es sich dabei um ein „normales“ Auto handele und nicht um eines, dass nur maximal 45 Stundenkilometer schnell fährt.
Zudem sei festzuhalten, dass solche Fahrzeuge beim Thema Crashsicherheit keinen gesetzlichen Sicherheitsanforderungen unterlägen, wie sie für andere Kraftfahrzeuge gelten, betont Gebhardt.
Antwort auf die Frage, wie viele Kleinkraftfahrzeuge oder Microcars, die ein Versicherungskennzeichen führen, auf deutschen Straßen zugelassen sind gibt es beim Gesamtverband der Versicherer GDV.
Dort seien Zahlen zu diesem Fahrzeugtyp in diesem Jahr erstmals erhoben worden, teilt Sprecherin Kathrin Jarosch mit. Demnach waren im Jahr 2023 rund 32 000 solcher Microcars Kfz-haftpflichtversichert, 1500 Schadensfälle seien der Versicherung gemeldet worden.
Nicht erlaubt sei Kleinkraftfahrzeugen das Fahren außer auf Autobahnen auch auf Kraftfahrstraßen, die entsprechend ausgeschildert sind, stellt Polizeisprecher Batzel klar. Bei Bundesstraßen sei dies nur auf bestimmten Abschnitten der Fall.
Wissenswert:
Grundsätzlich sollten Interessenten Folgendes wissen, bevor sie sich ein Microcar oder Mopedauto anschaffen, heißt es beim Allgemeinen Deutschen Automobilclub (ADAC): Zwischen 2006 und zuletzt 2018 hat der Verband mehrere Generationen von Mopedautos Fahrtests unterzogen. Die Ergebnisse seien teils ernüchternd, denn selbst die damals modernsten Fahrzeuge hätten kein zufriedenstellendes Ergebnis bei den Sicherheitsausstattungen ergeben. Auch die Fahrstabilität der getesteten Leichtkraftfahrzeuge habe beim Ausweichtest zu wünschen übrig gelassen. Schlechte Noten gab es auch in puncto Insassensicherheit. Hauptgrund: Neben Sicherheitsgurten und teils nur optional erhältlichen Fahrerairbags haben Mopedautos mit wenigen Ausnahmen keine weiteren Sicherheitsausstattung, etwa einen Airbag, an Bord.