Weiler Friedhöfe Gebühren könnten deutlich steigen

Saskia Scherer
Auf den Weiler Friedhöfen sollen neue Bestattungsformen ermöglicht werden. Foto: Saskia Scherer

Die Weiler Friedhofssatzung soll angepasst werden. Damit will die Verwaltung unter anderem dem Wunsch nach anderen Bestattungsformen Rechnung tragen. In diesem Zuge wurden auch die Friedhofsgebühren neu kalkuliert.

Die Gebühren sind zuletzt im Jahr 2012 geändert worden. „Das sollte so nicht sein“, räumte Rechts- und Ordnungsamtsleiterin Ellen Nonnenmacher bei der Vorstellung im Ortschaftsrat Märkt am Mittwochabend ein. Als Gründe für die Verzögerung führte sie unter anderem die Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht sowie die Corona-Pandemie an.

Die Preise seien im Landkreis alle ähnlich, stellte Anja Busse, Sachbearbeiterin Friedhofswesen im Rathaus, klar. „Man schluckt erstmal“, gab Nonnenmacher zu. Darum müsse auch der Preis pro Jahr betrachtet werden. Busse hatte einige Beispiele mitgebracht (siehe Info-Kasten): Bei einem Reihengrab etwa werden Kosten von 3716 Euro genannt (alte Gebühren: 1926 Euro), pro Jahr seien dies 185,80 Euro (96,30 Euro). Darüber hinaus verwies Nonnenmacher auf den Kostendeckungsgrad, der aktuell nur bei 42 Prozent liege. „Das ist deutlich zu niedrig.“ Angestrebt und mit den neuen Gebühren erreichbar seien rund 70 Prozent.

Ärger über hohe Gebühren

„Die Gebühren sind richtig heftig“, zeigte sich Ortschaftsrat Christoph Schröder schockiert. „Dem kann ich nicht zustimmen“, betonte er. Ortsvorsteher Stefan Hofmann fand es zwar auch nicht gut, „wenn alles teurer wird“. „Aber ich sehe hier nicht die Verwaltung in der Verantwortung.“ Die Kosten müssten nun mal bezahlt werden.

In der aktuell gültigen Gebührensatzung werden beim Graberwerb sowohl Grabnutzungsgebühren als auch Friedhofsunterhaltungsgebühren für die gesamte Nutzungsdauer im Voraus abgerechnet. Diese beiden Teilbeträge sollen künftig in einer einheitlichen Grabnutzungsgebühr zusammengefasst werden, sagte die Amtsleiterin. Eine im Voraus abgerechnete Friedhofsunterhaltungsgebühr werde rechtlich als problematisch angesehen.

Gebühr für den Verabschiedungsraum

Bisher wird bei den Gebührensätzen der Grabnutzungsgebühren zwischen Grabfeldern mit und ohne Gestaltungsvorschriften unterschieden. Dies sei jedoch nicht zulässig und soll geändert werden. Grabfelder ohne Gestaltungsvorschriften gibt es nur auf dem Hauptfriedhof. Auf Hofmanns Nachfrage, ob dies auch in Märkt möglich sei, meinte Nonnenmacher: „Überlegen Sie es sich gut.“

Eine Übersicht über die möglichen neuen Gebühren Foto: wz

Neuerdings soll auch eine Gebühr für den Verabschiedungsraum für Angehörige in der Abdankungshalle in Weil erhoben werden. Dieser konnte bisher bei Bestattungen mit nur wenigen Angehörigen kostenlos genutzt werden. Es werde jedoch eine Leistung in Anspruch genommen, und deshalb wurde eine Gebühr kalkuliert, heißt es in der Vorlage.

Neue Grabarten

Die Satzung wurde grundlegend überarbeitet, um notwendige Regelungen für die Änderungen bei der Friedhofsentwicklung zu treffen. Auf dem Hauptfriedhof werden naturnahe Grabfelder eingerichtet (wir berichteten). Der bestehende Baumbestand wird im südlichen Teil in die Planung integriert. Dort wird eine Gemeinschaftsgrabanlage mit verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten gestaltet. Auch ein muslimisches Grabfeld ist vorgesehen. Der Märkter Friedhof soll als Waldfriedhof mit natur- und baumnahen Bestattungsangeboten gestaltet werden.

Bezirke auflösen

Mit der Änderung der Friedhofssatzung sollen auch die Bestattungsbezirke aufgelöst werden. Dann könnten sich alle Einwohner aussuchen, auf welchem Friedhof sie bestattet werden wollen, Ausnahmegenehmigungen wären nicht mehr nötig.

Bei einer Gegenstimme gab der Ortschaftsrat schließlich grünes Licht für die Neufassung der Friedhofssatzung mit Gebührenverzeichnis sowie die Aufhebung der bisherigen Satzung plus Gebührensatzung. Das Thema wird noch in den anderen Ortschaftsräten sowie im Ausschuss vorberaten, bevor es Mitte Mai im Gemeinderat behandelt wird.

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