Am 8. Mai 2018 wurde die Baugenehmigung erteilt. Getan hat sich in den vergangenen drei Jahren nicht viel. Eine Werbetafel, auf der für den Neubau der sechs Doppelhäuser mit Tiefgarage geworben wurde, wurde auf- und wieder abgebaut. Ebenfalls verschwunden ist auch der Baucontainer, der am Grundstück stand.
„Die Antragstellerin betont nun wieder einmal, alsbald bauen zu wollen“, erklärte Herr. Deshalb wurde der Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung von der Eigentümerfirma „um die gesetzlich zugelassenen drei Jahre gestellt, das Schreiben der Baurechtsbehörde, mit dem wir über den Antrag informiert wurden, erging denkbar kurz“, so Herr, der keinen Hehl daraus machte, dass ihn die weitere Verzögerung ärgert. Theoretisch ist es sogar möglich, dass nach dem Ablauf dieser Verlängerungsgenehmigung noch einmal ein Antrag auf Verlängerung für weitere drei Jahre gestellt werden kann.