Aufgefordert wurden Fachfirmen zur Abgabe von Angeboten über den Austausch einer Hybridheizungsanlage mit Wärmepumpe sowie Gasbrennwert-Therme. Grundlage war die künftige Umstellung der Gasbrennwert-Therme auf Wasserstoff.
Der Gemeinderat Wittlingen will die Heizungsanlage im Kindergarten austauschen lassen. Bürgermeister Michael Herr erläuterte im Gemeinderat, dass jetzt Klarheit über die Förderungsbedingungen herrscht. Eine Förderung ist bereits beantragt.
Aufgefordert wurden Fachfirmen zur Abgabe von Angeboten über den Austausch einer Hybridheizungsanlage mit Wärmepumpe sowie Gasbrennwert-Therme. Grundlage war die künftige Umstellung der Gasbrennwert-Therme auf Wasserstoff.
Grund der Umstellung sei, dass in beiden zusammengehörenden Gebäuden, dem Kindergarten und der ehemaligen Grundschule, unterschiedliche Heizungen vorhanden sind. Im Kindergarten gibt es eine Fußbodenheizung, in der ehemaligen Grundschule Radiatoren. Dies bedeutet unterschiedliche Vorlauftemperaturen, und eine Wärmepumpe allein sei nicht ausreichend.
Der Strom für die Wärmepumpe kann sodann mittels der auf dem Dach des Kindergartens installierten PV-Anlage der Bürgerenergie Dreiländereck bezogen werden. Herr sagte: „Diese Heizung ist nicht von der Stange, sondern speziell auf das Objekt Kindergarten abgestimmt“.
Das günstigste Angebot mit einer Heizleistung von 14,7 Kilowatt in Höhe von rund 65 000 Euro stammt von einem Anbieter von Efringen/Kirchen-Egringen. Ein Förderbescheid liegt noch nicht vor, dennoch erbat sich der Bürgermeister die Zustimmung des Gemeinderates für die anstehenden Installationen. Einen Auftrag beim Handwerker könne die Gemeinde erst bei Vorlage des Förderbescheides vergeben.
Den umfangreichsten Punkt der jüngsten Ratssitzung in Wittlingen nahm ein Baugesuch zur Errichtung einer Doppelgarage „Am Moosgraben“ ein. Aufgrund Befangenheit übergab Bürgermeister Michael Herr die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter Dietrich Herrmann. Dieser erklärte die Hintergründe: Die Bebauung eines Teils des Grundstückes wurde im Jahr 2001 vertraglich mit den Eltern der Antragsteller abgeschlossen.
Die damaligen Eigentümer erarbeiteten mit der Gemeinde eine Regelung, wonach ein Teil der Baufläche als allgemeines Wohngebiet nachzuweisen war. Der andere Teil des Baugrundstückes wurde mit einem Wohngebäude und einer Doppelgarage bebaut. Auch wurde damals ein Fußgehweg entlang der Straße eingerichtet.
Um die Fläche auszunutzen, bestand in der Planung ferner eine Baufläche für ein weiteres Doppelhaus und zwei Garagen, die beide erschlossen werden können. Von der damaligen Vereinbarung losgetrennt, stellten nunmehr die Bauherren einen Antrag auf eine Vergrößerung der Grundbebauung ihrer bestehenden Garage in Holzkonstruktion. Die Fläche würde nun 49 Quadratmeter umfassen.
Das Hanggrundstück müsste mit massiven Steinquadern abgefangen werden. Der Gemeinderat votierte dagegen, zumal restliche Baufenster eine Bebauung der benachbarten Doppelhaushälfte fast unmöglich machen würde. Der Rat war sich bewusst, nicht gegen die Ziele einer innerörtlichen Verdichtung stimmen zu können.