Wittlingen Nicht zu Bauvorhaben verpflichtet

Christoph Schennen
Die Gemeinde Wittlingen kann sich vorstellen, bis zum Lettenstelleweg zu bauen. Foto: Christoph Schennen

Eine Grünzone im Regionalplanentwurf soll daher als Baugebiet ausgezeichnet werden.

Der Wittlinger Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Freitag den Entwurf des neuen Regionalplans diskutiert. Er legt fest, wo welche Nutzung möglich wäre. Ein wichtiges Thema für den Gemeinderat sind Neubaugebiete. Er stimmte dem Vorschlag von Bürgermeister Michael Herr zu, der das einzige noch mögliche Neubaugebiet im Dorf im Süden der Gemarkung verortet.

Abstand bis zum Waldrand

Es könnte sich im Anschluss an die vorhandene Bebauung im Brunnmattenweg bis zum Lettenstelleweg erstrecken. Der Regionalplanentwurf sieht hier vor, die Grünzone bis an den Ortsrand zu führen. Würde das in den Regionalplan eingetragen, könnte hier kein Baugebiet mehr ausgewiesen werden. Ob dort jemals ein Baugebiet entsteht, ist aber unklar, weil die Flächen im Privatbesitz sind.

Eine bauliche Erweiterung des Dorfs im nordöstlichen Bereich sowie entlang der Bahnlinie und der Kander – Überschwemmungsflächen – ist laut Herr nicht möglich. Die Grünfläche im nordöstlichen Bereich soll bis zum Moosgraben gezogen werden. „Hier haben wir Hügelland und Streuobstwiesen“, so Herr.

Im Osten der Gemeinde reicht die Bebauung bis zum Waldrand. Hier muss ein Abstand von 50 Meter zum Waldrand eingehalten werden. Die Gemeinde will auch verhindern, dass dem FC Wittlingen durch eine übergeordnete Planung verboten wird, einen Parkplatz in der Nähe seiner Sportplätze zu errichten. Herr betonte auch, dass ihm wichtig sei, die landwirtschaftlichen Flächen zu erhalten.

Er teilte mit, dass Wittlingen als Gemeinde im Verdichtungsraum Lörrach/Weil am Rhein klassifiziert sei. Bisher ist sie eine „Gemeinde mit Eigenentwicklung“. Das bedeutet, sie muss ihre Bauverdichtung lediglich an der Wohnnachfrage der Dorfbewohner anpassen. Die neue Einordnung gehe mit der Auflage einher, dass in Neubaugebieten, Bauvorhaben so dimensioniert sein müssen, dass sie 55 Einwohner pro Hektar beherbergen. Im Gemeinderat wurde auch allgemein über die Bedeutung des Regionalplans diskutiert. Der Regionalplan gebe vor, so Herr auf Anfrage, wo der Flächennutzungsplan beispielsweise Wohnbebauung oder landwirtschaftliche Flächen festlegen könne. „Der Flächennutzungsplan gibt vor, wo die Gemeinde einen Bebauungsplan anordnen darf“, so der Bürgermeister.

Nicht zum Bau verpflichtet

Herr sagte: „Das Planungskonstrukt (des Regionalplans d. Red.) eröffnet Möglichkeiten, aber letztendlich entscheidet der Gemeinderat, was er macht.“ Der Regionalplan verpflichte die Gemeinde nicht zu bestimmten Bauvorhaben. Sie könne aber beispielsweise in Bezug auf Ansiedlungen von Gewerbebetrieben auch nicht machen, was sie wolle. Ein Unternehmen wollte ein großes Paketsortierzentrum in Wittlingen bauen, nannte Herr als Beispiel. Herr musste den Investoren absagen.

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